Rechtsauskunft und Rechtsschutz bei ver.di
Wenn ihr die gewerkschaftliche Beratung und Hilfe eines Anwalts braucht, ist der erste Schritt ein Antrag auf Rechtsschutz. Es bietet sich an, zuvor die VdÜ-Vertragsberatung zu kontaktieren. Bitte wendet euch auf keinen Fall auf eigene Faust an einen Anwalt eurer Wahl – den müsstet ihr nämlich selbst bezahlen.
Zuständig für den ver.di-Rechtsschutz ist euer Bezirk:
- Euer erster Ansprechpartner ist das örtliche Team Beratung und Recht. Die Kontaktdaten finden sich über https://www.verdi.de/verdi-finden Wenn keine direkten Kontaktdaten zum Team Beratung und Recht in eurem Bezirk angegeben sind, wendet euch an den allgemeinen Bezirkskontakt.
- Im Kontakt mit dem ver.di Team Beratung und Recht weist bitte auf die Kooperation mit RA Struppler von der Kanzlei Beisler & Struppler in München hin und bittet darum, dass der Fall von diesem übernommen wird.
- Sobald das Prozedere anläuft, sollten der Bereich Kunst und Kultur in der ver.di Bundesverwaltung und das VdÜ-Vertragsberatungsteam benachrichtigt werden; beide Ansprechpartner schaltet ihr bitte auch ein, falls es zwischendurch einmal „haken“ sollte: und .
Voraussetzungen für den Rechtsschutz in ver.di
Rechtsschutz ist eine teure Leistung der Gewerkschaft für ihre Mitglieder. Sie wird solidarisch über die Beiträge finanziert, muss also auch an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein:
- Mitgliedschaft in ver.di
- Satzungsgemäße Beitragszahlung
- Rechtsberatung gibt es sofort nach Eintritt in ver.di, Rechtsvertretung und Kostenübernahme drei Monate nach Beginn der Mitgliedschaft.
- Aussicht auf Erfolg
- der Rechtsschutzantrag wurde durch ver.di genehmigt
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Mehr Informationen zur ver.di Rechtsberatung und Rechtsschutz: https://www.verdi.de/service-angebote/mitgliederleistungen/rechtsberatung-rechtsschutz