An der „üblichen Branchenpraxis“ hat sich im Bereich des Literaturübersetzens seit Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts wenig geändert, wie die auf insgesamt 1100 Übersetzerverträgen basierende Auswertung der KNÜLL-Datei für die Zeiträume 2002-2004 und 2004-2008 zeigt.

Literaturübersetzungen werden zunächst pro Normseite honoriert (30 Zeilen zu maximal 60 Anschlägen). Dabei unterscheiden die Verlage in aller Regel, ob die Übersetzung im Hardcover oder als Taschenbuch erscheinen soll. Obwohl die Ausstattung des Buchs für die Arbeit der Literaturübersetzer/innen ohne Belang ist, wurden dennoch im Hardcover zwischen 2004-2008 durchschnittlich 17,83 € (17,50 € im Zeitraum 2002-2004) erzielt, im Taschenbuch jedoch nur 15,30 € (14,50 € im Zeitraum 2002-2004). Im Vergleich der beiden Zeiträume sind die Seitenhonorare seit 2002 real gefallen.

Eine zweite Komponente der Vergütung stellt die Beteiligung an den Verwertungserlösen dar. In beiden Zeiträumen sahen nur 45% aller gemeldeten Verträge eine solche Beteiligung überhaupt vor. Sie lag zumeist zwischen 0,5 und 1,5 % am Nettoladenpreis des verkauften Buchs ab einer bestimmten Auflagenhöhe als Schwelle (meist zwischen 5.000 und 30.000 verkauften Exemplaren).

Als dritte Komponente sahen im Zeitraum 2004-2008 weniger als 40% der Verträge eine Beteiligung der Übersetzer am Erlös der Nebenrechtsverwertung vor, z.B. Taschenbuch-, Hörbuchlizenzen oder Buchklubausgaben, digitale Nutzungsrechte, etc. In der Praxis bedeutet das, dass Literaturübersetzer/innen nur selten einen Cent von den Gewinnen aus der Verwertung ihrer Rechte sehen und sich vollständig über das Seitenhonorar finanzieren müssen.

Erfolgreiche, vollständig ausgelastete Literaturübersetzer erzielen einen Betriebsgewinn von durchschnittlich 13.000 bis 14.000 € jährlich, ihr Nettoeinkommen liegt damit an oder unter der Armutsgrenze

Die detaillierten Ergebnisse der KNÜLL-Auswertung finden Sie hier:

Honorarumfrage 2002-2004
Honorarumfrage 2004-2008