Das ist die Norm

Der Normvertrag steht für den guten Branchenstandard eines Übersetzungsvertrages. Mit den „Tipps zum Normvertrag“ von Fachanwalt Victor Struppler bietet der VdÜ seinen Mitgliedern und Kolleg*innen eine Grundlage zum besseren Verständnis des Normvertrags und kniffliger Klauseln.

Der Vorlauf

Keine Literaturübersetzung ohne Vorlauf: Ein Verlag bietet uns die Übersetzung eines Buches an, wir finden das Angebot interessant, verhandeln erste Eckpunkte mit dem Lektorat und bald flattert uns „der Vertrag“ ins Haus…

Stimmen das Finanzielle, die Termine und entspricht das Dokument dem Normvertrag, können wir guten Gewissens unterschreiben.

Verhandeln ist solidarisch

Weicht es aber ab, lohnt ein näherer Blick. Denn der Normvertrag ist bereits ein Kompromiss zwischen Verlags- und Übersetzerinteressen.

Keiner der uns zugesandten Vertragsvorschläge ist als sakrosanktes Rechtsdokument zu sehen, sondern lediglich als Entwurf, ein durchaus parteiisches Angebot, das wir nicht annehmen sollten, ohne unsere individuellen und kollektiven Interessen geltend zu machen. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, konkrete Alternativformulierungen vorzuschlagen.

Tipps zum Normvertrag

Es ist Teil unserer professionellen Arbeit einzuschätzen, ob ein Vertragsangebot in Ordnung oder doch verbesserungswürdig ist. Hier kann und sollte auch der Normvertrag ins Spiel gebracht werden.

In den „Tipps“ bietet Victor Struppler auf 32 Seiten (plus Anhang) verständliche Erläuterungen und Hintergründe zu einzelnen Absätzen und zur Gesamtkonstruktion des Normvertrags. Die Tipps lassen sich als digitales Nachschlagewerk gezielt durchsuchen.

Tipps zum Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen vom November 2021 zum Download (PDF) (17.6.2022)

Niemand kann alle Tipps auswendig lernen, aber alle Literaturübersetzer*innen sollten sie vor Vertragsabschluss als Richtschnur zur Hand haben. Im Zweifelsfall hilft zudem die Vertrags- und Rechtsberatung des VdÜ.

 

(Teaser-Foto: Nicolaus Herrmann)