Daher hat sich der VdÜ bei der Erarbeitung des ver.di-Positionspapiers vom 4. September 2023 zu generativer Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur eingebracht. Die drei deutschsprachigen Verbände der Literaturübersetzer*innen A*dS, FLÜ (ehem. IGÜ) und VdÜ haben am 26. Februar 2024 einen gemeinsamen Offenen Brief anlässlich der KI-Verordnung der EU veröffentlicht.

Der VdÜ hat 2023 auch die Stellungnahmen der Initiative Urheberrecht (Ruf nach Schutz vor generativer KI, Positionspapier zu generativer künstlicher Intelligenz) und des Netzwerks Autorenrechte (Kreative Intelligenz ./. Künstliche Intelligenz, Gesetzlich nötige Weichenstellungen zum Umgang mit „KI“) unterzeichnet.

Aus der Perspektive unseres Berufsstands hat das Projekt Kollektive Intelligenz eine großangelegte Studie zu den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von neuronalen maschinellen Übersetzungssystemen wie DeepL beim literarischen Übersetzen durchgeführt. Die Studienberichte, Auswertungen und etliche Expertisen zu Einzelfragen aus dem Themenkreis der Künstlichen Intelligenz sind unter https://kollektive-intelligenz.de nachzulesen.

Im Juni 2024 veröffentlichte der CEATL, der Dachverband der Literaturübersetzer:innen Europas, in dem der VdÜ Mitglied ist, folgende Erklärung zum Thema Künstliche Intelligenz.

Beim Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht e.V. am 14. November 2025 in München hielt VdÜ-Mitglied und Mitbegründerin des Projekts „Kollektive Intelligenz“ Heide Franck den Impulsvortrag: „(Kollektive) Vergütungsmodelle für KI-Nutzungen: Wege zu einem fairen Interessenausgleich“. Darin referiert sie unter anderem über Maschinen-Translationesisch, Priming, Post-Editionesisch, routinemäßige Urheberrechtsverletzungen und zumutbaren Aufwand bei der Dokumentation von KI -Trainingsdaten. Ein Video-Mitschnitt des zehnminütigen Vortrags steht hier online.

Das im Mai 2026 veröffentlichte A*dS-Positionspapier zum Umgang mit KI (A*dS = Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz, in dem auch die Schweizer Literaturübersetzer*innen organisiert sind) mahnt unter Punkt 5: „Opt-out: Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Urheber*innen ihre Werke ausdrücklich vom gesetzlichen Modell ausnehmen können. Ein wirksamer Rechtevorbehalt ohne Lizenzierung muss möglich sein, wenn Texturheber*innen die Nutzung ihrer Werke für KI-Zwecke ausschließen wollen. Zentral ist der Aufbau eines funktionierenden Vergütungssystems, das Wahlfreiheit und Marktzugang gewährleistet und zugleich eine klare Verpflichtung für KI-Anbieter begründet, dieses System zu nutzen und entsprechende Vergütungen zu leisten.“

 

Hinweis zur Dokumentation der eigenen Arbeit

Es kommt bereits vereinzelt vor, dass Übersetzungen von Auftraggeber:innenseite bemängelt werden, weil sie angeblich mit KI-Systemen angefertigt worden seien. Um sich gegen diesen Vorwurf zu wehren, empfiehlt es sich, verschiedene Arbeitsfassungen der Übersetzung abzuspeichern und – ebenso wie das abgegebene Manuskript – sicher aufzubewahren.

Hinweis zu Post-Editing-Anfragen

Grundsätzlich sehen wir Post-Editing, d. h. das Nachbearbeiten von maschinengefertigten Übersetzungen, im literarischen Bereich kritisch und raten unseren Mitgliedern davon ab, sich auf etwaige Anfragen einzulassen. Wie nicht zuletzt die Projektstudie Kollektive Intelligenz gezeigt hat, ist der Arbeitsaufwand für die Nachbearbeitung einer maschinellen Übersetzung nicht wesentlich geringer als der einer menschengemachten Übersetzung. Zudem stehen dieser Praxis aus unserer Sicht urheberrechtliche Fragen und die Qualität der künstlerisch-sprachlichen Auseinandersetzung mit dem betreffenden Werk entgegen. Auch die 2025 veröffentlichte Stellungnahme des A*dS zu Übersetzung und „KI“ legt dar: Der Wegfall einer eigenen Übersetzung vervielfacht lediglich den kognitiven Aufwand und das Risiko von Fehlern, Stereotypen und sprachlicher Uniformierung. Der VFLL (Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren e. V., zu dessen Mitgliedern natürlich auch Lektor*innen für übersetzte Literatur zählen) ging im Juni 2026 in seiner Positionierung „KI im Lektorat“ unter anderem auf weitere Schwächen und Risiken von KI- Anwendungen ein und empfiehlt, diese auch im Lektorat, wenn überhaupt, dann nur verantwortungsvoll durch qualifizierte Lektor*innen einzusetzen.

Marieke Heimburger, 1. Vorsitzende des VdÜ und Literaturübersetzerin aus dem Dänischen, Englischen und Spanischen, fasste es im Mai 2026 für The Guardian zusammen: „I am not really scared of AI, because I know it cannot do what I can do. What I am afraid of is the people who think that AI can do my job.“ (Ich habe keine Angst vor KI, die nämlich nicht leisten kann, was ich leiste. Sorgen machen mir die, die denken, KI könnte meine Arbeit übernehmen.)

Die Honorarkommission empfiehlt bei Post-Editing-Aufträgen eine Abrechnung nach Stundensätzen von mindestens 50 Euro. Damit orientiert sie sich an den ver.di-Empfehlungen für „Basishonorare für selbstständige Kreative“. Die Empfehlung ist für Mitglieder nachzulesen in Rundbrief 2023-03.

(26.2.24, aktualisiert 1.7.26 und 9.9.26)