Der Übersetzerverband VdÜ fordert, bei der Anhörung „Anpassung Urheberrecht“ des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 12. April 2021 die Seite der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler zu Wort kommen zu lassen.

Bereits im August 2020 hatte der VdÜ, wie berichtet, in einer Stellungnahme zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM) auf „tatsächliche Wirksamkeit“ gedrungen. Noch im Januar 2021 erklärte ver.di anhand eines Gutachtens: „Soziale Funktion des Urheberrechts erfordert Verbandsklage„ – die Gewerkschaft stellte sich damit hinter den Appell der VdÜ-Mitgliederversammlung 2020.

Gemeinsam mit dem Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller bat der VdÜ Kolleginnen und Kollegen am 24. März, diese Forderung direkt an die federführenden Ausschüsse des Deutschen Bundestags zu senden – mit Erfolg: Prof. Pfennig, der Sprecher der Initiative Urheberrecht, der auch der VdÜ angehört, ist noch am selben Tag als zehnter Sachverständiger eingeladen worden (siehe Bundestagsdokument). 

(24.3.2021, aktualisiert: 24.3.2021)