Die Steuerbefreiung von KünstlerInnenstipendien steht auf tönernen Füßen und ist letztlich eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Finanzamts. Wenn die Stipendien als steuerfrei deklariert werden, so geschieht das unter Berufung auf §3, Abs. 11 oder 44 des Einkommensteuergesetzes. Beide treffen nur bei wohlwollender Auslegung der Rechtslage auf KünstlerInnenstipendien zu. Während in der Berliner Praxis die Senatsstipendien in der Regel immer als steuerfrei gehandhabt wurden, wurde im Falle des Corona-Sonderstipendiums plötzlich anders entschieden. Diese für juristische Laien nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung hat die StipendiatInnen kalt erwischt und teilweise zu sozialen Härten geführt.

Mit der Rechtsanwältin Sonja Laaser, dem Kultur- und Finanzpolitiker Daniel Wesener und dem betroffenen Künstler Matthias Mainz wollen wir die Thematik noch einmal grundsätzlich diskutieren. Wie lässt sich die Steuerbefreiung für KünstlerInnenstipendien juristisch schlüssig begründen? Muss das alles so kompliziert sein? Wäre eine Gesetzesänderung sinnvoll, um eine klarere Rechtslage zu schaffen und den Begründungsaufwand zu minimieren? Oder spricht aus Sicht von KünstlerInnen etwa auch einiges dafür, KünstlerInnenstipendien grundsätzlich zu versteuern und als normales Einkommen zu behandeln?

Wann und wo? am 5. Mai 2023 von 9.30 bis 10:30 online

Weitere Informationen und Anmeldung auf der Veranstaltungsseite.

Ein Projekt des Literaturhauses Lettrétage e. V. „schreiben & leben“ wird gefördert von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).