Vertrags- und Rechtsberatung des VdÜ
Der VdÜ hat mit der Kanzlei Beisler & Struppler in München, die hervorragend mit den urheberrechtlichen Fragen des Übersetzens und der Übersetzungsvergütung vertraut ist, eine Vereinbarung getroffen: Alle Mitglieder unseres Verbandes können sich auf Empfehlung des Vertragsberatungsteams zu berufsbezogenen Rechtsfragen beraten lassen.
Diese Beratung dient dazu, Fragen sachlich korrekt zu klären und die Mitglieder bei ihrem eigenen Agieren, etwa gegenüber Auftraggebern, zu unterstützen. Sie ist eine Leistung des VdÜ e. V. und unabhängig vom ver.di-Rechtsschutz.
So sieht das Vorgehen aus:
Eure Anfragen richtet ihr bitte an das kollegiale Vertragsberatungsteam des VdÜ. Schildert das Problem möglichst genau, nennt den Verhandlungspartner und die Art der Übersetzung. Das erleichtert die Beratung und gibt uns einen Überblick über die Verhältnisse in der Branche:
In den meisten Fällen können die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen im Vertragsberatungsteam bereits helfen und die Fragen klären.
Falls nötig, informieren sie die Kanzlei über die konkrete Problematik. Gegebenenfalls stellen sie dann für die interne Rechtsberatung des VdÜ den Kontakt zwischen Mitglied und Kanzlei her, der im Weiteren direkt verläuft.
Zum Abschluss der verbandsinternen Rechtsberatung gehört auch die kollegiale Rückmeldung an das Vertragsberatungsteam: „Was kam ’raus dabei?“ So wollen wir sicherstellen, dass die Inhalte der Verbandsarbeit zugutekommen.
Dieses Vorgehen ist mit den Zuständigen bei ver.di abgesprochen. Sich auf dem hier geschilderten Wege intern beraten zu lassen, steht dem Rechtsschutz durch ver.di nicht im Wege. Die Kanzlei kann zudem eine schriftliche Kurzeinschätzung erstellen, die dem Rechtsschutzantrag beigelegt werden kann.
Wir raten euch zu dieser Vorgehensweise. Selbstverständlich könnt ihr auch direkt zur Kanzlei Beisler & Struppler oder anderen Anwälten Kontakt aufnehmen – doch die entstehenden Kosten sind dann nicht durch unsere verbandsinterne Rechtsberatung gedeckt und gehen auf eigene Rechnung.
Für Fragen zum Vorgehen könnt ihr euch gern an den Vorstand oder/und wenden. Informationen zum ver.di-Rechtsschutz hier.