Zum Umgang mit der Nennung von Übersetzernamen
Was viele Organisationen und Institutionen nicht wissen: Literaturübersetzer*innen sind die Urheber*innen ihrer deutschen Texte. Die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO haben sie Autor*innen gleichgestellt.
Übersetzer*innen müssen deshalb genannt werden, wenn aus ihren Übersetzungen zitiert oder gelesen wird.
Auch sonst soll mit dem deutschen Titel einer Übersetzung immer auch der Übersetzername genannt werden, so etwa in den bibliografischen Angaben eines übersetzten Buches, in Ankündigungen und Rezensionen. Als schlichte Regel dient hier das sechste der Sechs Gebote des Fair-Play bei Literaturübersetzungen (Hexalog), die der Rat der Europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL aufgestellt hat:
Als Autor*innen von Übersetzungen werden die Übersetzer*innen überall namentlich genannt, wo die Autor*innen der Originale genannt sind.
Als Hilfe für alle diejenigen, die Übersetzungen publizieren, zitieren oder öffentlich nutzen, hat der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Literaturübersetzer deshalb Handreichungen zum richtigen Umgang mit Übersetzernamen geschaffen:
- Handreichung für Verlage
- Handreichung für Bibliotheken
- Handreichung für Zeitungen und Zeitschriften
- Handreichung für Literaturfestivals
Gemeinsam mit dem Börsenverein hat der VdÜ Empfehlungen zur Übersetzernennung erarbeitet: