Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber*innen: Autor*in und Übersetzer*in. Rechtlich ist diese Gleichstellung durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.

Als Autor*innen von Übersetzungen sollen deshalb die Übersetzer*innen überall namentlich genannt werden, wo die Autor*innen der Originale genannt sind (Hexalog des CEATL).

Für das Feuilleton von Zeitungen und Zeitschriften bedeutet das:

  • Der Übersetzername wird in den bibliografischen Angaben aller Buchankündigungen und Rezensionen genannt.
  • Bei allen Abdrucken von Texten, beispielsweise als Fortsetzungsroman, wird der Übersetzername genannt.
  • In den Quellenangaben von Leseproben und Zitaten wird der Übersetzername genannt.

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