Das Logo des Übersetzerverbands

Deutschland muss bis Juni 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen. Die „angemessene Beteiligung“ von AutorInnen und KünstlerInnen, die im deutschen Urheberrecht schon seit 2002 festgeschrieben ist, bleibt bisher überwiegend ein Traum. Unterstützt die jetzige Novelle Kreative wirksam darin, eine angemessene Vergütung notfalls vor Gericht einzuklagen? Darüber spricht Valentin Döring (ver.di) mit Urheberrechtsfachanwalt und VdÜ-Berater Victor Struppler, im Folgenden ein Auszug:

Wo liegen Missverhältnisse?

Übersetzer*innen werden zum Beispiel nach der übersetzten Textmenge bezahlt, daneben soll es eine Beteiligung an den Buchverkäufen geben. Die „Textmengenvergütung“, das Normseitenhonorar, stagniert allerdings seit Jahren. Wegen der Inflation haben Übersetzer*innen heute real weniger „Kaufkraft“, als früher. Das Gesetz ist auf „Beteiligungen“ ausgerichtet, die aber eine Stagnation der Normseitenhonorare nicht ausgleichen können – und dafür auch nicht herhalten, sondern die Einkommenssituation real verbessern sollten. […]

Bis Juni muss Deutschland die EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht gießen. Wäre eine Verbandsklage eine Lösung? Dass also die Verbände für die Kreativen eine „generell angemessene Vergütung“ verfolgen können?

Es kommt meines Erachtens sehr darauf an, wie das konkret ausgestaltet wird. Der Vorteil aus Sicht der Kreativen wäre, dass sie sich nicht wie in Einzelverfahren exponieren müssten. Wenn Entscheidungen in solchen Verfahren eine Breitenwirkung hätten und Vertragsregelungen, die nicht angemessen sind, aus allen Musterverträgen gestrichen werden müssten, würde das zu der Bereinigung führen, die sich nach den Einzelverfahren unzureichend eingestellt hat. Man könnte auch besser kontrollieren, ob das in der Praxis umgesetzt wird, weil selbst bei kleineren Abweichungen eine neue Klage drohen würde. Und ich bitte, „Klage“ in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass wahrscheinlich mit der reinen Möglichkeit einer Klage die teilweise erlahmten Bemühungen um einen Branchenkonsens wieder Fahrt aufnehmen dürften. Die Verbände haben auch sehr gut im Blick, wo es ganz praktisch gesehen Probleme gibt und könnten das zielgerichtet und konstruktiv angehen.

Das gesamte Interview online bei kunst+kultur

(18.5.2021)