„Alles G‘schriebene ist Fälschung.“
Thomas Bernhard

„Man muss sich die Übersetzer als glückliche Menschen vorstellen.“
nach Albert Camus

Ob Verräter, Meisterfälscher oder Millionäre der Sprache: ohne Übersetzer*innen wäre „Weltliteratur“ ein leerer Begriff. Was andere Völker denken und fühlen, erfahren wir aus ihren Literaturen, diese aber erschließen sich erst dank der Sprach- und Interpretationskunst der Übersetzer*innen.

Seit der Goethe-Zeit gilt Deutschland als klassisches Übersetzer*innenland. Heute ist fast jedes zweite belletristische Buch eine Übersetzung. Wir holen auf diese Weise nicht nur Welterfahrung in den eigenen Kulturkreis, übersetzte Literatur bildet auch einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor.

Literaturübersetzer*innen arbeiten freiberuflich. Sie übersetzen Belletristik, Sachbücher, wissenschaftliche Texte, Comics, Theaterstücke, Hörspiele, Filme und andere Werke, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Literaturübersetzer*innen sind Urheber*innen ihrer Übersetzungswerke. Wie die Autor*innen genießen sie den Schutz des Urheberrechts.

Der VdÜ, 1954 als eingetragener Verein gegründet, ist der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. Die Mitglieder dieses Berufsverbands gehören der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an. Der VdÜ bildet zusammen mit dem Schriftstellerverband VS die Fachgruppe Literatur in ver.di.

Der VdÜ vertritt die Interessen der Literaturübersetzer*innen in der Öffentlichkeit, gegenüber den Vertragspartner*innen und deren Verbänden. Wir mischen uns ein. Die Zahl unserer Mitglieder steigt ständig: Derzeit (Frühjahr 2024) zählen wir 1390 Mitglieder.

Unseren Mitgliedern bieten wir neben Vernetzung vor allem Informationen, Rechtsschutz, Rat und Unterstützung.

Der VdÜ lebt vom kollegialen Engagement seiner Mitglieder: Alle Mitglieder des Vorstands sind selbst Übersetzer*innen und arbeiten ehrenamtlich; in zahlreichen Initiativen und regionalen Gruppen setzen sich Mitglieder aktiv für die gemeinsamen Interessen ein.

Eines unserer wesentlichen Ziele ist die Verbesserung der rechtlichen und ökonomischen Bedingungen. Nach der Novellierung des Urheberrechts 2003, dem daran sich anschließenden sogenannten “Vergütungsstreit“ und zahlreichen Übersetzerklagen bis hin zu höchstrichterlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes (2009 ff.) konnte der VdÜ 2014 mit einer Gruppe von Verlagen eine Gemeinsame Vergütungsregel vereinbaren.

(25.3.2024)