WortErben: Urheberrechte: Mein Nachlass als Übersetzerin oder Übersetzer
Neben der Eheschließung gibt es kaum einen Rechtsvorgang im Leben, der so bedeutend ist wie die Regelung des Nachlasses.
Uns Übersetzenden, deren Werke durch das Urheberrecht noch 70 Jahre nach dem Tod geschützt sind, stellt sich dabei eine besondere Frage: Was soll eigentlich mit meinen Urheberrechten geschehen? Wer soll sie verwalten, wem sollen die Erlöse zufließen?
Genau dieser Frage widmet sich die 2021 gegründete WortErben gGmbH.
Friederike Hausmann, Mascha Tietze und Peter Klöss, die den Abend gestalten werden, schreiben dazu:
„Was wird aus meinen Worten, wenn ich nicht mehr bin? Wer kümmert sich dann um meine Übersetzungen, nutzt meine Urheberrechte? WortErben hat Lösungen gefunden, wie Rechte vermacht werden können und zu Einkünften führen, die dann bedürftigen Kolleginnen und Kollegen zugutekommen. Wir erläutern unsere Pläne und warten auf eure Fragen.“
Wann und wo? 5. Juni 2025, 18-20 Uhr, ver.di-Bundesverwaltung Berlin (Raum 7B „Pablo Picasso“), Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten.
Rückfragen und Anmeldungen bitte an
Hinweis: Dies ist keine Veranstaltung zu allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit Testament und Vererben; es geht ausschließlich um das Vermachen von Urheberrechten!