Pressemitteilung vom 18. November 2019
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der VdÜ veröffentlichen eine Arbeitshilfe für Verlage zur Nennung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Das Best-Practice-Papier klärt über Mindeststandards auf und gibt Empfehlungen zur Nennung bei der Vermarktung, in den Metadaten und bei der Lizenzvergabe. Die Verbände empfehlen die genannten Beispiele ausdrücklich.