Pressemitteilung vom 15. April 2019
Appell des VdÜ zur Verlegerbeteiligung
Der Verband der Literaturübersetzer/innen (VdÜ) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Rats für die Urheberrechts-Richtlinie.
Kreative werden europaweit durch diese Entscheidung gestärkt: so gegenüber den Internetplattformen, die jetzt dazu gebracht werden können, urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Lizenzvereinbarungen und angemessener Vergütung zu nutzen; so durch die Stärkung der Vertretungsvollmacht von Verbänden und Gewerkschaften (ein Verbandsklagerecht tut dringend not).
Wie auch der VS, der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller, begrüßt der VdÜ namentlich die Möglichkeit, dass die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort jetzt durch nationale Gesetzgebung ermöglicht werden kann.
Patricia Klobusiczky, 1. Vorsitzende des VdÜ, sagt dazu:
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Europäischen Rats. Sie stärkt die Rechte von uns Urheber*innen in verschiedener Weise. Unser Verband hat sich aktiv für die Richtlinie eingesetzt, besonders für die damit verbundene Möglichkeit der Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort, die wir für ein Gebot der Fairness halten.
Unseren Mitgliedern ist das nicht leicht zu vermitteln, denn die Übersetzervergütung hält mit dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust bei weitem nicht Schritt. Die meisten Verlage ignorieren die vom BGH festgesetzte Vergütung für Literaturübersetzungen. Eine prekäre wirtschaftliche Situation unserer Mitglieder ist die Folge, Altersarmut die Regel.
Darum wenden wir uns heute, am Tag dieser begrüßenswerten Entscheidung, mit einem Appell an Verlage, Börsenverein und Gesetzgeber. Denn Fairness muss auf Gegenseitigkeit beruhen.“