Pressemitteilung vom 14. Februar 2019
Patricia Klobusiczky, 1. Vorsitzende des VdÜ:
„Wir begrüßen die EU-Direktive, auch, weil sie die Position der Kreativen gegenüber den Internet-Plattformen stärkt. Außerdem ist unser Verband bekanntlich für eine gemeinsame VG Wort mit einer fairen Verteilung der Ausschüttungen zwischen Autoren und Verlagen, was ebenfalls durch die Direktive ermöglicht wird.
Fairness ist aber keine Einbahnstraße, darum muss die Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht auch als Gelegenheit genutzt werden, das deutsche Urhebervertragsrecht zu überprüfen. Bislang taugt es – trotz anderslautender Absichtsbekundungen der Regierungsparteien – nicht als Garant einer angemessenen Vergütung der Literaturübersetzerinnen, wie sie in der neuen EU-Richtlinie auf europäischer Ebene gefordert wird.“