Pressemitteilung vom 12. September 2019
„Besonders alarmierend: Die Normseitenhonorare für Literaturübersetzungen sind 2017/2018 erneut gesunken. Inflationsbereinigt liegt der Durchschnittssatz von 18,72 Euro sogar 3,39 Euro unter dem des Jahres 2001.
Die vom Gesetzgeber angestrebte Stärkung der Urheberinnen hat seit 2002 so gut wie keine Wirkung gezeigt, das muss sich jetzt im Sinn des ,effet utile‘ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht dringend ändern. Nur so werden Übersetzerinnen und Übersetzer ihr Recht auf angemessene Vergütung durchsetzen und ihre zunehmend prekäre Lage verbessern können.“
– Patricia Klobusiczky, Erste Vorsitzende des VdÜ