Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln gescheitert

Die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen dem Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di auf der einen und den Verlegervereinigungen Belletristik und Sachbuch auf der anderen Seite sind heute in der dritten Runde gescheitert. Die Übersetzer werden nunmehr das im neuen Urhebergesetz vorgesehene Schlichtungsverfahren einleiten.

Der VdÜ fordert seit in Kraft treten des Gesetzes Vergütungsregeln, die dem vom Gesetz erwarteten Standard einer „angemessenen Vergütung“ gerecht werden. Die derzeit üblichen Übersetzungshonorare liegen deut-lich unter diesem Niveau, wie bereits der Gesetzgeber bei Verabschiedung des neuen Gesetzes festgestellt hat. Nach Berechnungen des VdÜ verdient ein Literaturübersetzer nicht mehr als € 1.000 brutto im Monat. Das ist deutlich weniger als das Gehalt z.B. eines Volontärs bei Tageszeitungen im 1. Ausbildungsjahr.
Die Verlegervereinigungen haben dagegen ein Modell für Vergütungsregeln angeboten, das auch nach einer kürzlich vorgeschlagenen Aufstok-kung nicht geeignet ist, die Einkommenssituation der Übersetzer zu verbessern.

So wäre die von den Verlegern jüngst vorgeschlagene Erlösbeteiligung in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises noch niedriger als die Honorare, die in vergleichbaren Fällen gerichtlich zuerkannt werden. Überdies würde die Erlösbeteiligung nur in den seltenen Fällen außerordentlich hoher Auflagen eine reale Einkommensverbesserung bewirken.

VdÜ Pressestelle
Gabriele Gockel
Thomas Wollermann