Verwässerter, nicht verbesserter Regierungsentwurf

Das im Börsenblatt vom 20. 11. veröffentlichte Interview mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zeigt, dass die bisher geplanten Verbesserungen des Urheberschutzes offenbar der massiven Lobbyarbeit und Machtdemonstration von Verwerterverbänden zum Opfer fallen.

Die vorgesehenen Änderungen am Regierungsentwurf gehen in erheblichem Maße auf Verwerterbedenken ein, die nur eines bezwecken: praktizierte Ungerechtigkeiten unter dem Mäntelchen der Rechtssicherheit zu zementieren.

Beispielsweise weigern sich bisher kleine Verlage wie Wagenbach und große Konzerne wie Bertelsmann, Übersetzer an der einträglichen Verwertung von Nebenrechten zu beteiligen. Statt eines Anspruchs auf angemessene Vergütung soll den Übersetzern gegen solche branchenüblichen Missstände nun lediglich ein auf drei Jahre befristeter nachträglicher „Korrekturanspruch“ zustehen - sie wären praktisch gezwungen, prophylaktisch Verträge anzufechten. Das ist in der Realität nicht praktikabel. Wie gehabt würde der Urheber eine angemessen Vergütung nur nach jahrelangen, kaum finanzierbaren Prozessen und dem Verlust des Auftraggebers durchsetzen können. Dieses Risiko müsste der Urheber dann auch noch blind eingehen, da der bisher vorgesehene Auskunftsanspruch über die Erträge aus der Verwertung entfallen soll.

Geringfügig verbesserte Regelungen zu den Bestimmungen des bisherigen „Bestsellerparagrafen“ können dies nicht ausgleichen. Sie führen nur dazu, dass Übersetzer und andere Urheber weiterhin so lange unangemessen vergütet werden, bis es „auffällt“.

Zwar soll es bei dem Konzept der Gesamtvereinbarungen zwischen Urheber- und Verwerterverbänden bleiben. Nur: Seit Beginn der Diskussion um die Reform haben sich die Vertrags- und Honorarbedingungen für Übersetzer weiter verschlechtert. Ohne ausreichenden gesetzgeberischen Druck, so die Erfahrung der Übersetzer, bleibt ihre angemessene Vergütung Illusion.

 

Gabriele Gockel, Thomas Wollermann  
Pressestelle VdÜ/Bundessparte Übersetzer