Daher hat sich der VdÜ bei der Erarbeitung des ver.di-Positionspapiers zu generativer Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur eingebracht. Die drei deutschsprachigen Verbände der Literaturübersetzer*innen A*dS, IGÜ und VdÜ haben einen gemeinsamen Offenen Brief anlässlich der KI-Verordnung der EU veröffentlicht.

Der VdÜ hat auch die Stellungnahmen der Initiative Urheberrecht (Ruf nach Schutz vor generativer KI, Positionspapier zu generativer künstlicher Intelligenz) und des Netzwerks Autorenrechte (Kreative Intelligenz ./. Künstliche Intelligenz, Gesetzlich nötige Weichenstellungen zum Umgang mit „KI“) unterzeichnet.

Aus der Perspektive unseres Berufsstands hat das Projekt Kollektive Intelligenz eine großangelegte Studie zu den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von neuronalen maschinellen Übersetzungssystemen wie DeepL beim literarischen Übersetzen durchgeführt. Die Studienberichte, Auswertungen und etliche Expertisen zu Einzelfragen aus dem Themenkreis der Künstlichen Intelligenz sind unter https://kollektive-intelligenz.de nachzulesen.

Hinweis zur Dokumentation der eigenen Arbeit

Es kommt bereits vereinzelt vor, dass Übersetzungen von Auftraggeber:innenseite bemängelt werden, weil sie angeblich mit KI-Systemen angefertigt worden seien. Um sich gegen diesen Vorwurf zu wehren, empfiehlt es sich, verschiedene Arbeitsfassungen der Übersetzung abzuspeichern und – ebenso wie das abgegebene Manuskript – sicher aufzubewahren.

Hinweis zu Post-Editing-Anfragen

Grundsätzlich sehen wir Post-Editing, d. h. das Nachbearbeiten von maschinengefertigten Übersetzungen, im literarischen Bereich kritisch und raten unseren Mitgliedern davon ab, sich auf etwaige Anfragen einzulassen. Wie nicht zuletzt die Projektstudie Kollektive Intelligenz gezeigt hat, ist der Arbeitsaufwand für die Nachbearbeitung einer maschinellen Übersetzung nicht wesentlich geringer als der einer menschengemachten Übersetzung. Zudem stehen dieser Praxis aus unserer Sicht urheberrechtliche Fragen und die Qualität der künstlerisch-sprachlichen Auseinandersetzung mit dem betreffenden Werk entgegen.

Die Honorarkommission empfiehlt bei Post-Editing-Aufträgen eine Abrechnung nach Stundensätzen von mindestens 50 Euro. Damit orientiert sie sich an den ver.di-Empfehlungen für „Basishonorare für selbstständige Kreative“. Die Empfehlung ist für Mitglieder nachzulesen in Rundbrief 2023-03.

(26.2.24)