Der VdÜ fragt bei seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen anonymisiert Vertragsbedingungen ab. Die „Honorarumfrage Buch“ gibt einen Überblick über Verlagsverträge, Seitenhonorare, Absatz- und Lizenzbeteiligungen für die wichtigsten Genres und Sprachen.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Honorarumfrage Buch 2023/2024

Die Seitenhonorare für Literaturübersetzungen sind 2021–2023 erneut nicht spürbar gestiegen; in Kombination mit der hohen Inflation desselben Zeitraums hat dies den Literaturübersetzenden einen erheblichen Einkommensrückgang beschert. Das durchschnittliche Seitenhonorar stieg gegenüber dem der letzten Umfrage (Vertragszahlen 2019/2020) um lediglich 54 Cent auf 19,27 €; unter Berücksichtigung der Inflation i. H. v. 16,7 % zwischen 2020 und 2023 (Quelle) bedeutet dies einen realen Kaufkraftverlust von knapp 2,60 € pro Seite.

Während bei der Honorarumfrage 2021 noch knapp 10 % der gemeldeten Verträge alle Mindestvorgaben der Gemeinsamen Vergütungsregeln, die der VdÜ 2014 mit mehreren Verlagen abgeschlossen hatte, erfüllten, trifft dies bei der aktuellen Umfrage nur noch bei etwa 5 % der gemeldeten Verträge zu.

Nach § 32 Urheberrechtsgesetz haben Übersetzerinnen und Übersetzer Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Der Bundesgerichtshof konkretisierte diesen Anspruch in mehreren Urteilen, in denen er Mindestsätze und Mindestschwellen für eine Beteiligung an Verkaufs- und Nebenrechtserlösen festlegte, durch die ein Ausgleich für konsistent zu niedrige Seitenhonorare geschaffen werden sollte. Gut zwei Jahrzehnte später werden diese Regelungen nach wie vor von vielen Verlagen systematisch unterlaufen. Von den Verträgen, die in Hinblick auf die Absatzbeteiligung bei der Print-Erstausgabe ausgewertet werden konnten, unterschritten 38 % die Mindestvorgaben des BGH, in der Taschenbuch-Zweitverwertung waren es 42 %. Im Vergleich zur letzten Honorarumfrage ist auch in dieser Frage kein positiver Trend zu verzeichnen.

Infolge der niedrigen Seiten- und Normseitenhonorare und Beteiligungen betrug das durchschnittliche Jahresarbeitseinkommen (vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben) von literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern 2022 lediglich 19.756 € (laut Auskunft der Künstlersozialkasse) und liegt damit signifikant unter dem bundesdeutschen Durchschnittsbruttoeinkommen von 39.996 € im Jahr 2022 (Quelle). Damit ist diese Berufsgruppe auch im Alter akut armutsgefährdet. Angesichts dieser ernüchternden Zahlen verwundert es nicht, dass immer mehr Übersetzende über einen Berufswechsel nachdenken oder diesen Schritt bereits vollzogen haben. Diese Entwicklung beobachten wir mit großer Sorge.

Dass die Übersetzerzunft viel für ihre Sichtbarkeit tut, wirkt sich unbestritten positiv auf ihre Nennung durch Verlage und Presse aus. Die prekäre Lage unseres Berufstandes erfordert aber weitere, konkrete Maßnahmen, etwa im Bereich der staatlichen Übersetzungsförderung. Branchenweite Vergütungsregeln oder das schon lange geforderte Verbandsklagerecht könnten dem Trend sinkender Einkommen entgegenwirken.

Claudia Arlinghaus für die Honorarkommission des VdÜ

Vollständige Honorarumfrage Buch 2023/2024 (veröffentlicht im August 2025)

Ältere Umfragen

Honorarumfrage Buch 2019/2020

Honorarumfrage Buch 2017/2018

Honorarumfrage Buch 2016

Honorarumfrage Buch 2015