1. Was ist die VG Wort?

2. E-Book-Meldungen erstellen (METIS)

3. Beihilfen der VG Wort

 

1. Was ist die VG Wort?

Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) nimmt für Urheber*innen und Verlage diejenigen Rechte wahr, die diese nicht selbst nutzen können, z. B. verlangt sie für die Bibliotheksausleihe oder das Fotokopieren urheberrechtlich geschützter Texte (also auch Übersetzungen) Tantiemen. Die Tantiemen werden einmal jährlich an die so genannten “Wahrnehmungsberechtigten” ausgeschüttet. Um in den Genuss der Ausschüttung zu kommen, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort erforderlich; Voraussetzung dafür ist die Veröffentlichung mindestens eines urheberrechtlich geschützten Werks.

 

2. E-Book-Meldungen erstellen (METIS)

Neben Print-Büchern, die meist (aber nicht immer; ein prüfender Blick lohnt sich!) automatisch gemeldet werden und für die die Wahrnehmungsberechtigten automatisch an der Ausschüttung beteiligt werden, können auch E-Book-Ausgaben gemeldet werden, die in einer jährlichen Sonderausschüttung bedacht werden. Da die Meldung hier etwas komplexer ist, hat unsere Kollegin Claudia Arlinghaus eine bebilderte Anleitung erstellt (Stand der Anleitung: Januar 2024).

 

3. Beihilfen der VG Wort

Unterstützung in Notlagen (Sozialfonds) und ein Zuschuss zur Altersvorsorge (AVW II) können bei der VG WORT auch von Literaturübersetzer*innen beantragt werden. Diese sind als Urheber*innen der deutschen Texte ebenfalls „Wortautoren“ bzw. „Autoren“ im Sinne der VG WORT, müssten vor Antragstellung aber Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sein. 

Sozialfonds

Der Sozialfonds ist für akute Notlagen gedacht, die immer im Einzelfall bewertet und entschieden werden. Ein solcher Fall kann beispielsweise eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit sein, die durch eine schwerwiegende Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. 

Wer bedürftig und ohne Vermögen ist, kann einen Antrag stellen, den man auf Anfrage über das Kontaktformular der VG WORT erhält. Entschieden wird dann über ständige oder einmalige Zuwendungen bzw. ein zinsloses Darlehen. 

Kurzdarstellung und Richtlinie des Sozialfonds auf der Website der VG WORT.

(Ein ergänzender Hinweis: KSK-Versicherte können durch Zusatzbeiträge zur ihrer gesetzlichen Krankenkasse Ansprüche auf „vorgezogenes Krankengeld“ sichern.)

Zuschuss zur ergänzenden Altersvorsorge

Um die Altersvorsorge kümmert sich das Autorenversorgungswerk (AVW), das seit der Schließung des AVW I für Neuanträge in veränderter Form als AVW II weiter existiert. Zwischen dem Jahr des 50. Geburtstages und dem Jahr des Renteneintritts kann einen einmaligen Zuschuss von max. 10.000 Euro beantragen, wer zuletzt fünf Jahre hauptberuflich als freiberufliche*r Autor*in tätig war – zugänglich ist der Antrag im Meldeportal T.O.M. 

Als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gelten solche Sparverträge sowie Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden und mindestens 5000 Euro umfassen. Im Zweifel gilt: Kontakt aufnehmen und nachfragen!

Kurzdarstellung und Richtlinien des Autorenversorgungswerks auf der Website der VG WORT. Ausführliches Interview bei ver.di.