Für Berufsanfänger*innen
Literaturübersetzen – ein freier Beruf
Sie erwägen, den Beruf des Literaturübersetzers bzw. der Literaturübersetzerin zu ergreifen? Dann sollten Sie sich schon im Vorfeld über einige Dinge klar werden. Literaturübersetzende sind in aller Regel Freiberufler; das heißt, sie beziehen keine regelmäßigen Einkünfte und müssen sich ihre Rücklagen für Krankheit, Urlaub und Fortbildung selber schaffen. Und was den Verdienst betrifft, so gibt es nur eine Garantie: Reich wird man in diesem Beruf nicht. Nach wie vor kann nur eine Minderheit der Literaturübersetzer*innen ausschließlich vom Literaturübersetzen leben.
Sie wollen es trotzdem versuchen? Dann viel Glück! Wenn Sie ein kreativer Mensch sind, Sprachen lieben und Ihre Arbeit als Lebensinhalt statt ausschließlich als Mittel zum Gelderwerb betrachten, kann das Übersetzen von Belletristik, Lyrik, Sachbüchern, wissenschaftlichen Texten, Theaterstücken, Hörspielen, Filmen und Comics eine sehr schöne und befriedigende Tätigkeit sein: Sie werden Urheber eigenständiger künstlerischer Werke und genießen darum ebenso wie die Autoren den Schutz des Urheberrechts .
Empfehlenswert ist in jeder Hinsicht die Plattform selbststaendigen.info bzw. deren facebook-Seite. Dort finden sich zahlreiche Infos zu Urheberrecht, Steuern, Versicherungen, Vertragsgestaltung sowie Links zu Gesetzestexten, Honorarübersichten, Musterverträgen und anderen Dokumenten. Der ver.di-Beratungsservice für Solo-Selbständige ist für ver.di-Mitglieder kostenlos (eine VdÜ-Mitgliedschaft allein reicht nicht aus).
Umfassende Informationen zu allen beruflichen und rechtlichen Aspekten sowie eine Fülle von nützlichen Tipps bietet auch das Handbuch Literarisches Übersetzen (Hrsg. Katrin Harlaß). Es ist 2015 im BDÜ-Fachverlag erschienen und enthält Beiträge von 30 erfahrenen Kolleg*innen, von denen die meisten in der täglichen Berufspraxis stehende Literaturübersetzer*innen sind. 2022 erschien das Ergänzungsband Handbuch Literarisches Übersetzen 2.0 – Fit für das Digitalzeitalter auch von Katrin Harlaß in enger Zusammenarbeit mit dem VdÜ und anderen einschlägigen Berufsverbänden herausgegeben.
1. Wie werde ich Literaturübersetzer*in?
Viele Wege führen zum Literaturübersetzen. So wird z. B. an der Uni Düsseldorf ein Studiengang Literaturübersetzen als Masterstudium angeboten. Auch eine Ausbildung an einem Institut für Dolmetschen und Übersetzen, ein Fremdsprachenstudium oder ein Aufbaustudium Literaturübersetzen können hilfreich sein, sind aber keine Bedingung. Denn der Beruf ist offen für Quereinsteiger; die Berufsbezeichnung Übersetzer*in ist nicht geschützt. Wichtig sind neben sehr guten Kenntnissen der Fremdsprache, aus der Sie übersetzen wollen, ein sicheres Gefühl für die deutsche Sprache mit ihren vielfältigen Ausdrucksmitteln und Stilebenen; außerdem eine elementare Lust, sich mit Sprache zu beschäftigen, Freude am Formulieren und die Bereitschaft, die Menge Ihres „Weltwissens” permanent zu vergrößern und kreativ zu gebrauchen.
An der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf gibt es seit dem Wintersemester 2008/09 einen Masterstudiengang Literaturübersetzen.
Den Masterstudiengang Literarisches Übersetzen bietet die Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München an.
Auch an der Universität Jena gibt es einen Masterstudiengang: Literarisches Übersetzen in Theorie und Praxis.
Übersetzen und Dolmetschen kann man an der Johannes-Gutenberg Universität Mainz am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften (in Germersheim) im Bachelor- und Masterstudiengang studieren.
An der Universität Tübingen gibt es im Rahmen des Slavischen Seminars Lehrveranstaltungen und Workshops zum Thema Literaturübersetzen.
2. Verbände und Institutionen
So rasch wie möglich sollten Sie sich über die relevanten Verbände und Institutionen informieren. Ein kurzer Überblick:
Der VdÜ - Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e. V. (auf dessen Website Sie sich befinden) wurde 1954 in Hamburg gegründet. Seit 1969 gehört er als „Bundessparte Übersetzer/innen” zum Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), mit diesem ist er Teil des „Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie in ver.di“. Der VdÜ vertritt die Interessen von Literaturübersetzer*innen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber ihren Vertragspartnern und deren Verbänden. Insbesondere bemüht er sich um die öffentliche Anerkennung ihrer Leistungen und um die Verbesserung ihrer rechtlichen und ökonomischen Situation, indem er z. B. mit den Verwertern von Übersetzungen über Mindeststandards bei Vertragsgestaltung und Honorierung verhandelt. Die derzeit über 1200 Mitglieder des VdÜ erhalten Rat und Unterstützung in allen beruflichen Fragen, auch bei Vertragsabschlüssen, in Versicherungs- und Rechtsangelegenheiten. Seit 1968 veranstaltet der VdÜ eine Jahrestagung, die seit 2004 in Wolfenbüttel bei Braunschweig stattfindet.
Voraussetzung der Mitgliedschaft im VdÜ ist die Veröffentlichung mindestens einer in einem regulären Verlag erschienenen Übersetzung in Buchform mit ISDN-Nummer, die nicht durch eigene Geldmittel erkauft sein darf, oder die veröffentlichte Übersetzung von Zeitschriftenbeiträgen, Theaterstücken, Hörspielen, Filmuntertitelungen etc. in vergleichbarem Umfang. Den Link zum Antragsformular für die Aufnahme in den VdÜ finden Sie im Menü Mitglied werden.
Wenn Sie diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, gleichwohl ernsthaft überlegen, Literaturübersetzer*in zu werden, oder gar schon einen Übersetzungsvertrag unterschrieben haben, dann können Sie für eine Übergangszeit Kandidat*in des VdÜ werden. Den Kandidatenstatus bekommt, wer in den Beruf einsteigen will, Literaturübersetzen studiert oder studiert ha toder bereits in einem verwandten Beruf tätig ist, z. B. als Fachübersetzer*in oder Dolmetscher*in.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist die Sozialversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten, also auch für Literaturübersetzer*innen. KSK-Mitglieder zahlen nur 50 % der gesetzlichen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, den „Arbeitgeberanteil” zieht die KSK bei Verwertern und beim Bund ein und überweist beides an eine frei wählbare gesetzliche Krankenkasse und die BfA. Wer selbständig und hauptberuflich Literatur übersetzt und damit mindestens 3900 € jährlich verdient, darf sich bei der KSK anmelden. Grundlage für die Beitragshöhe ist das selbst geschätzte voraussichtliche Jahreseinkommen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der KSK und bei der Beratung durch mediafon.
Die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) nimmt für Urheber*innen und Verlage diejenigen Rechte wahr, die diese nicht selbst nutzen können, z. B. verlangt sie für die Bibliotheksausleihe oder das Fotokopieren urheberrechtlich geschützter Texte (also auch Übersetzungen) Tantiemen. Die Tantiemen werden einmal jährlich an die so genannten “Wahrnehmungsberechtigten” ausgeschüttet. Um in den Genuss der Ausschüttung zu kommen, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Wort erforderlich; Voraussetzung dafür ist die Veröffentlichung mindestens eines urheberrechtlich geschützten Werks.
Das 1978 gegründete Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e. V. ist ein internationales Arbeitszentrum für Literatur- und Sachbuchübersetzer*innen. In 29 Appartements können die Gäste mehrere Wochen lang kostenlos wohnen und arbeiten. Herzstück des Kollegiums ist die weltweit umfangreichste Spezialbibliothek für Übersetzung mit über 125.000 Bänden, darunter 35.000 Nachschlagewerken in 275 Sprachen und Dialekten. Einige Bundesländer und verschiedene Institutionen vergeben Stipendien für den Aufenthalt in Straelen.
Seit 2005 bietet das Übersetzerhaus Looren in Wernetshausen (Kanton Zürich, Schweiz) professionellen Literaturübersetzer*innen aus allen Ländern Raum für mehrwöchige Arbeits- und Studienaufenthalte. Bis zu zehn Personen können sich dort in aller Ruhe ihrem Übersetzungsprojekt widmen und sich untereinander austauschen. Alle Sprachkombinationen sind willkommen. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Verlagsvertrag.
In mehreren europäischen Ländern gibt es Übersetzerhäuser, in denen Übersetzer*innen in den Ländern ihrer Autor*innen und Sprachen arbeiten und Kolleg*innen aus aller Welt kennenlernen können.
3. Wie bekomme ich einen Auftrag?
Diese erste Hürde ist meistens auch die höchste, und leider gibt es kein Patentrezept für ihre Überwindung – aber immerhin verschiedene „Sprungtechniken”:
- Bewerben Sie sich mit einer kurzen Arbeitsprobe (nicht mehr als drei, vier Seiten) bei den Lektoraten der Verlage, für die Sie gern übersetzen würden. Wenden Sie für diese Bewerbung Ihre ganze Aufmerksamkeit und Ihren gesamten Einfallsreichtum auf: Immerhin soll sie sich von zahllosen ähnlichen unterscheiden, die täglich in den Lektoraten eingehen. Damit Ihre Übersetzungsprobe auffällt, suchen Sie sich möglichst einen noch nicht übersetzten Text eines unbekannten oder in Vergessenheit geratenen Autors aus. Machen Sie vor allem deutlich, welche Fähigkeiten und Erfahrungen gerade Sie ganz besonders für das Übersetzen (der speziellen Literaturgattung des betreffenden Lektorats/Verlags) qualifizieren. Erwähnen Sie außerdem, dass Sie bereit wären, Gutachten über Neuerscheinungen zu verfassen. Besonders wenn es um kleinere Sprachen geht, die niemand im Lektorat beherrscht, ist man in den Verlagen dankbar für diese Hilfe bei der Prüfung des alljährlich großen Angebots an neuen Titeln. Gutachten werden zwar fast nie angemessen bezahlt, man bekommt auf diese Weise aber Kontakt zu Verlagen und sogar einen gewissen Überblick über wichtige Neuerscheinungen.
Suchen Sie auf Seminaren, Literaturveranstaltungen und Lesungen, aber auch größeren Veranstaltungen wie der Frankfurter oder der Leipziger Buchmesse den persönlichen Kontakt zu Lektor*innen. Die Erinnerung an einen Menschen bleibt besser haften als die an einen Brief. Es empfiehlt sich, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Vor allem in den „kleinen” – z. B. den skandinavischen – Sprachen können Sie mit einer gewissen Erfolgsaussicht versuchen, einem Verlag eine Buchentdeckung (ebenfalls mit einer kurzen Probeübersetzung) anzubieten und dadurch den Auftrag für die Übersetzung dieses Buches zu bekommen. In den „großen” Sprachen glückt das seltener: Die meisten deutschen Verlage haben engen Kontakt zur Buchproduktion in den Ländern der meistübersetzten Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch, und oft wird über den Verkauf der Übersetzungsrechte schon verhandelt, wenn das Original erst als Manuskript vorliegt.
Verlagsadressen: z. B. im Katalog der Frankfurter Buchmesse (nach einem Login einzusehen).
Fragen Sie andere Übersetzer*innen, wie sie es gemacht haben; in vielen Städten gibt es regelmäßige Übersetzertreffen, wo Sie Kontakt aufnehmen und um Rat bitten können. Bei diesen Treffen, auf denen auch über die tägliche Übersetzungsarbeit gesprochen wird, lernen Sie außerdem viele Aspekte des Berufes kennen.
Im Übersetzerverzeichnis des VdÜ können sich Mitglieder des VdÜ mit ihren Sprachkombinationen, Sachgebieten und einer auszugsweisen Bibliografie potenziellen Auftraggebern vorstellen.
4. Verlage und Verträge
Übersetzen Sie nie ein Buch ohne Vertrag mit einem Verlag! Die Gefahr, dass Sie keinen Verleger für das übersetzte Manuskript finden, ist hoch und damit auch das Risiko, dass Sie nie einen Cent für Ihre Arbeit bekommen. Und nicht zuletzt verschlechtert sich durch Ihre Vorleistung Ihre Verhandlungsposition.
Auch eine vorherige Einigung mit Autor*in oder Originalverlag bietet Ihnen keine Gewähr für die Auftragserteilung. Ihr Vertragspartner ist der deutschsprachige Verlag.
Bietet man Ihnen einen Übersetzungsauftrag an, sollten Sie sich darüber informieren, ob der Autor oder die Autorin des betreffenden Werks bisher von jemand anderem übersetzt worden ist. Ist dies der Fall, setzen Sie sich mit dem Kollegen bzw. der Kollegin in Verbindung. (Adressen finden Sie im Übersetzerverzeichnis) Erkundigen Sie sich, ob finanzielle Gründe – Forderung eines höheren Seitenhonorars oder von Beteiligungen – für den Entzug des Auftrags vorliegen. In diesem Fall sollten Sie es unbedingt vermeiden, dem Verlag mit niedrigeren Forderungen entgegenzukommen.
Grundsätzlich gilt: Versuchen Sie nie, einen Auftrag zu erhalten, indem Sie Kolleg*innen bewusst unterbieten. Sie verspielen den Respekt Ihres Gesprächspartners im Lektorat, wenn Sie nicht auf die Qualität Ihrer Arbeit setzen, sondern sich als „billiger Jakob“ anbieten. Außerdem erschweren Sie es den Übersetzer*innen insgesamt, angemessene Honorare durchzusetzen, schaden also letztlich sich selbst.
Wenn Sie Ihren ersten Auftrag akquiriert haben, sollten Sie erst nach Abschluss des Übersetzungsvertrags mit dem Übersetzen beginnen. Ein Vertrag im eigentlichen Sinn muss das nicht sein: Eine schriftliche Bestätigung des betreffenden Verlags mit den wesentlichen Daten (Höhe des Honorars und Abgabetermin) ist ebenfalls bindend; achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass der Verlag im Besitz der deutschsprachigen Übersetzungsrechte an dem Werk ist.
In den meisten Fällen jedoch wird der Verlag Ihnen einen Übersetzungsvertrag zusenden. Dieses Papier ist kein sakrosanktes Dokument, sondern ein Verhandlungsangebot, das ein Vertragspartner dem anderen macht. Scheuen Sie sich also nicht, über einzelne Punkte zu verhandeln!
Der VdÜ stellt seinen Mitgliedern zu diesem Zweck diverse Informationsangebote und Materialien zur Verfügung. Am wichtigsten ist zunächst die Höhe des Seitenhonorars. Bewegt sich das Honorar im Rahmen der für die betreffende literarische Gattung üblichen Grundvergütungen? Das ist aus der letzten Honorarumfrage unter den im VdÜ-Mitgliedern zu ersehen. Die KNÜLL-Dartei sammelt laufend wichtige Daten rund um Übersetzungsprojekte und dient als Informationsquelle für Honorare und Konditionen der Verlage. Vergleichen Sie den Vertrag darüber hinaus mit dem zwischen dem Börsenverein des deutschen Buchhandels und dem VdÜ ausgehandelten Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen. Dabei sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
- Berechnungsgrundlage für das Honorar sollte die präzise definierte Normseite sein: 30 Zeilen à jeweils maximal 60 Anschläge. Diese Werte definieren den Rahmen, innerhalb dessen Sie schreiben (wählen Sie eine nichtproportionale Schrift, z. B. Courier, und schalten Sie das Silbentrennprogramm aus). Ansonsten folgt die Übersetzung dem Zeilenfall des Originals, Absätze, Leerzeilen etc. inbegriffen; auch Manuskriptseiten, die – etwa am Kapitelende – weniger als 30 Zeilen enthalten, werden voll berechnet. Streichen Sie unbedingt Formulierungen, die die Normseite mit einer bestimmten Anschlagzahl – etwa „1800 Anschläge” oder gar „1800 Zeichen” – gleichsetzen: eine solche Berechnung geht immer zu Ihren Lasten.
- Ist eine prozentuale Umsatzbeteiligung am Nettoladenverkaufspreis vorgesehen und ab wie vielen verkauften Exemplaren?
- Sind Sie an den Erlösen aus der Verwertung der Nebenrechte beteiligt?
Vor allem bei der Beteiligung der Übersetzer*innen am Verkaufserfolg ihrer Werke konnte der VdÜ in den letzten Jahren Verbesserungen erstreiten. Informieren Sie sich unbedingt auf den entsprechenden Seiten des VdÜ: GVR, BGH-Urteile
- Das Honorar sollte „bei Ablieferung des Manuskripts” zahlbar sein, nicht zu dem Termin, an dem der Verlag das Manuskript „annimmt”.
Und noch ein Tipp am Rande: Halten Sie nach Möglichkeit den Abgabetermin ein! Meistens ist der weitere Produktionsablauf bereits voll durchgeplant und kann durch Verzögerungen durcheinandergeraten. Falls Sie absehen können, dass Sie mit Ihrer Übersetzung nicht rechtzeitig fertig werden, informieren Sie Ihren Kontakt auf Verlagsseite so frühzeitig wie möglich.
5. Recherche
- Wie heißt das deutsche Äquivalent für “faire chapelle” beim Segeln?
- Was ist eine „r-selected species”?
Solche Fragen stellen sich nicht nur bei der Übersetzung eines Sachbuchs, sondern häufig genug auch bei der eines belletristischen Werkes. Neben Bibliotheken und Archiven ist das Internet heute eine unentbehrliche Informationsquelle. Hier finden Sie nicht nur die gesammelten Werke von William Shakespeare oder die King-James-Bibel, sondern auch die wichtigsten Fachbegriffe des Freeclimbing, den Jargon der Vietnamveteranen, Fachbegriffe der Kunst und vieles mehr.
Die Mitglieder des VdÜ tauschen sich im UEBERSETZERFORUM aus. Das Forum befasst sich vor allem mit aktuellen berufspolitischen Themen, aber auch mit Fragen der Recherche. Es ist eine geschlossene Mailingliste des Literaturübersetzerverbandes, daher dürfen dort veröffentlichte Beiträge nicht ohne Genehmigung der Verfasser*innen weiterverbreitet werden. Für das UEBERSETZERFORUM gilt eine verbindliche Netiquette.
Außerdem gibt es mit u-litfor eine deutschsprachige Mailingliste für Literatur- und Sachbuchübersetzer*innen, in deren Mittelpunkt Recherche- und Übersetzungsfragen stehen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine große Hilfe bei Recherche- und Übersetzungsproblemen bieten auch die vielen informellen Mailinglisten, zu denen sich Übersetzer*innen aus einer Sprache zusammengeschlossen haben. Oft sind auch Muttersprachler der jeweiligen Fremdsprache dabei, die Auskunft über Bedeutungsnuancen und die alltägliche Verwendung eines Wortes geben können. Unter Recherchetipps finden Sie auf unserer Homepage weitere Links und Tipps.
6. Fortbildung, Stipendien und Preise
Zu den schönen Dingen am Übersetzerberuf gehört, dass Sie ständig etwas Neues lernen. Denn Sie werden bei jeder Übersetzungsarbeit mit neuen Fragen konfrontiert: Wie übersetzt man afroamerikanisches Englisch? Wie löst man Schwierigkeiten bei der Übersetzung von idiomatischen Wendungen und Dialekt? Was wird eingedeutscht, was sollte in der Ausgangssprache stehenbleiben?
Der Deutsche Übersetzerfonds, das Europäische Übersetzer-Kollegium in Straelen, der VdÜ selbst sowie der BDÜ bieten ein breites Spektrum an Fortbildungsseminaren zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation (Wie redigiere ich mich selbst?, Dialogübersetzen, Sachbuchübersetzen u. v. m.) ebenso wie zur Berufskunde und zur Professionalisierung. Teilnehmen können auch Nichtmitglieder des VdÜ. Besonders vielfältig ist das Förder- und Veranstaltungsprogramm des Literarischen Colloquiums Berlin (LCB).
Die aktuellen Weiterbildungsangebote des Deutschen Übersetzerfonds finden Sie in der Rubrik „Akademie der Übersetzungskunst“.
Ebenfalls ein gutes Seminarprogramm bietet das EÜK Straelen.
Empfehlenswert für den Berufseinstieg sind das Hieronymusprogramm für Nachwuchsübersetzer*innen und das Georges-Arthur-Goldschmidt-Programm für junge Literaturübersetzer*innen aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland.
Das Hieronymusprogramm des Deutschen Übersetzerfonds widmet sich der Förderung des übersetzerischen Nachwuchses. Zwölf Übersetzer*innen mit der Muttersprache Deutsch, die noch keine oder nur geringe Publikationserfahrung haben, arbeiten im Europäischen Übersetzer-Kollegium Straelen an einem eigenen Übersetzungsprojekt. Begleitet werden sie von erfahrenen Mentor*innen und Seminarleiter*innen. Das Programm ist offen für Projekte aller literarischen Gattungen und mit allen Ausgangssprachen, der Schwerpunkt liegt auf Übersetzungen aus „kleineren“ Sprachen.
Das Goldschmidt-Programm der Frankfurter Buchmesse ermöglicht jährlich fünf deutsch- und fünf französischsprachigen Nachwuchsübersetzer*innen, deutsche und französische Verlage der beiden Länder kennen zu lernen. Dabei arbeiten sie unter der Anleitung erfahrener Übersetzer*innen an Übersetzungsprojekten.
In beiden Sprachrichtungen wird auch bei den sehr zu empfehlenden Übersetzerwerkstätten des viceversa-Projekts gearbeitet, an denen jeweils zu gleichen Teilen Übersetzer*innen aus dem und ins Deutsche teilnehmen. Es gibt bereits Werkstätten zu mehr als zehn Sprachen
Die Berliner Übersetzerwerkstatt bietet jährlich zehn Personen ein Stipendium, um an mehreren Wochenendseminaren durch intensive Textarbeit mit Fachleuten aus der Praxis ihre Sprachfertigkeit aufzufrischen, Kenntnisse in der Berufskunde zu gewinnen, Einblicke in Literatur- und Übersetzungsgeschichte zu erlangen sowie ihren Übersetzungsstil zu überarbeiten. Die Vermittlung von Produktions- und Rezeptionsvorgängen des Literaturbetriebs rundet die Fortbildung ab.
Bei der Jahrestagung des VdÜ, dem sogenannten Wolfenbütteler Gespräch, gibt es Lesungen, Diskussionsveranstaltungen und Arbeitsgruppen zu fach- oder berufsspezifischen Themen, die allen Übersetzer*innen und auch Lektor*innen offen stehen.
In den letzten Jahren wurde eine Fülle von Stipendien und Preisen für Literaturübersetzung ins Leben gerufen.
Wichtigste Anlaufstellen für projektgebundene Arbeits- und Reisestipendien sind der Deutsche Übersetzerfonds und der Freundeskreis zur Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e. V.
Die Datenbank „Preise & Stipendien“ des VdÜ verzeichnet aktuell und umfassend Ausschreibungen von Fördermöglichkeiten für Übersetzer*innen, die ins Deutsche übersetzen.
Eine ausführliche Liste dieser und weiterer Veranstaltungen, Programme und Stipendien findet sich in diesen Empfehlungen.
Wir wünschen allen Einsteiger*innen viel Glück und Erfolg!
Annette Kopetzki
Peter Robert
Stand: Überarbeitet von Annette Kopetzki im Januar 2015, ergänzt von Maria Meinel im März 2019