Übersetzernennung: Handreichung für Zeitungen und Zeitschriften
Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen
Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber*innen: Autor*in und Übersetzer*in. Rechtlich ist diese Gleichstellung durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.
Als Autor*innen von Übersetzungen sollen deshalb die Übersetzer*innen überall namentlich genannt werden, wo die Autor*innen der Originale genannt sind (Hexalog des CEATL).
Für das Feuilleton von Zeitungen und Zeitschriften bedeutet das:
- Der Übersetzername wird in den bibliografischen Angaben aller Buchankündigungen und Rezensionen genannt.
- Bei allen Abdrucken von Texten, beispielsweise als Fortsetzungsroman, wird der Übersetzername genannt.
- In den Quellenangaben von Leseproben und Zitaten wird der Übersetzername genannt.