Übersetzernennung: Handreichung für Bibliotheken
Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen
Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber*innen: Autor*in und Übersetzer*in. Rechtlich ist diese Gleichstellung durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.
Als Autor*innen von Übersetzungen werden die Übersetzer*innen überall namentlich genannt, wo die Autor*innen der Originale genannt sind (Hexalog des CEATL).
Für Bibliotheken bedeutet das:
- Bei der Medien-Katalogisierung werden neben den Autor*innen der Werke, den Übersetzungstiteln und den Titeln der Originalausgaben die Namen der Übersetzer*innen genannt. Dies gilt für Titelaufnahmen in allen Bibliothekskatalogen, sowie auch für bibliographische Angaben in Buchempfehlungslisten (gedruckt oder online).
- Bei Literaturveranstaltungen in Bibliotheken werden in der Presseankündigung ebenso wie in gedruckten Werbemitteln (Flyern) und im Internet neben den Autor*innen und den deutschen Titeln die Übersetzer*innen genannt.
- Bei der Anmoderation von Lesungen aus übersetzten Büchern werden von den Moderator*innen bzw. den vorlesenden Sprecher*innen die Namen der Übersetzer*innen genannt. Die Begriffe „Übersetzen“ und „Dolmetschen“ werden korrekt verwendet: Als „Übersetzen“ bezeichnet man die schriftliche Übertragung eines Texts in eine andere Sprache, als „Dolmetschen“ die mündliche Übertragung (simultan oder konsekutiv).