Auf seiner Hauptversammlung vom 14. Mai 2011 hat der CEATL – Europäischer Rat der Literaturübersetzerverbände sechs Regeln für eine vorbildliche Praxis definiert:

 

Hexalog

oder

Die Sechs Gebote des Fair-Play bei Literaturübersetzungen

1. Rechteübertragung
Die Übertragung von Nutzungsrechten wird zeitlich begrenzt, und zwar auf höchstens fünf Jahre sowie auf die Dauer der Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Originals und auf die darin übertragenen Rechte. Jedes übertragene Nutzungsrecht wird im Vertrag einzeln benannt.

2. Grundhonorar
Übersetzer*innen bekommen angemessene Honorare, die ihnen ermöglichen, ein auskömmliches Leben zu führen und Übersetzungen von guter literarischer Qualität abzuliefern.

3. Zahlungsfristen
Nach Unterzeichnung eines Übersetzungsvertrags erhalten Übersetzer*innen eine Vorauszahlung von mindestens einem Drittel des Grundhonorars. Der Restbetrag ist bei Ablieferung der Übersetzung fällig.

4. Veröffentlichungspflicht
Der Verlag veröffentlicht die Übersetzung zu dem im Vertrag vereinbarten Termin, spätestens aber zwei Jahre nach Ablieferung der Übersetzung.

5. Beteiligung
Übersetzer*innen werden an allen Verwertungen ihrer Werke, in welcher Form auch immer, angemessen beteiligt, und zwar ab dem ersten Exemplar.

6. Übersetzername
Als Autor*innen von Übersetzungen werden die Übersetzer*innen überall namentlich genannt, wo die Autor*innen der Originale genannt sind.

 

Englische und französische Fassung

VdÜ-Pressemitteilung