VdÜ und Börsenverein: Empfehlungen zur Übersetzernennung
Das gemeinsame „Best Practice“-Papier ergänzt den Normvertrag, der als Muster für die Vertragsbeziehung zwischen Verlagen und Übersetzer*innen gilt.
Der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ) und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels veröffentlichen hiermit eine Arbeitshilfe für Verlage zur Nennung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Das Best-Practice-Papier klärt über Mindeststandards auf und gibt Empfehlungen zur Nennung bei der Vermarktung, in den Metadaten und bei der Lizenzvergabe.
Zum Download der Handreichung Best Practice Übersetzernennung
Die Verbände empfehlen die genannten Beispiele ausdrücklich. Kooperationspartner des Best-Practice-Papiers sind der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di und der Informations- und Technologieanbieter MVB als Betreiber des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB).
Die Handreichung ergänzt den im Mai 2019 verabschiedeten Übersetzernormvertrag, den die Verbände als Muster für die Vertragsbeziehung zwischen Verlagen und Übersetzern und Übersetzerinnen empfehlen. Er berücksichtigt die Interessen beider Parteien und regelt ihre Rechte und Pflichten.
Übersicht zum Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen
sowie weitere VdÜ-Handreichungen zur Übersetzernennung