VdÜ: Kein Schnellschuss in Sachen E-Lending
VdÜ verbittet sich die überhastete und unüberlegte Aufnahme einer Regelung zur digitalen Leihe in das Urheberrechtsgesetz
„Der schlichte Vorschlag einer gesetzlichen Lizenz eignet sich ganz und gar nicht, um den fragilen Markt mit digitalen Werkexemplaren abzubilden“, kritisieren der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) und der VdÜ in einer aktuellen Stellungnahme: „Der Regelungsbereich ist deutlich zu differenziert, um ihn mit einem derartigen Schnellschuss auch nur in Ansätzen adäquat regeln zu können.“
Weiter heißt es: „Einen schlechteren Zeitpunkt als die aktuelle Krise des Buch- und Kulturmarktes kann es für eine Beschneidung der Urheberrechte zu Gunsten der Kommunen kaum geben. Es ist absehbar, dass die Finanzierung vieler Kulturangebote als Folge der sinkenden Einnahmen in Frage gestellt werden wird, solange diese als freiwillige Leistungen behandelt werden.“
Auch das Netzwerk Autorenrechte (NAR) wendet sich, in einem Schreiben u. a. an Kulturstaatsministerin Grütters und Justizministerin Lambrecht, „mit tiefer Bestürzung“ gegen die Neueinführung eines Paragrafen 42b und kritisiert die Vergütungs- und Transparenzpraxis der öffentlichen Bibliotheken in der elektronischen Leihe als „beschämend“.
Nicht zuletzt der Börsenverein des deutschen Buchhandels “hält es für falsch, in den letzten Zügen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens überstürzt und ohne Not ein so komplexes Thema wie die E-Book-Ausleihe aufzunehmen.“
Zu den Volltexten:
- VS und VdÜ: Stellungnahme gegen einen Schnellschuss in Sachen E-Lending
- NAR: Bitte schützen Sie uns, anstatt uns zu schädigen – Protest gegen die Einführung eines neuen § 42b im UrhG
- Börsenverein: Nein zu einer überstürzten gesetzlichen Regelung für die E-Book-Ausleihe
(9.4.2021)