Aus dem Gespräch: Was wollt ihr im Umsetzungsprozess der EU-Urheberrechtsrichtlinie politisch konkret erreichen?

Patricia Klobusiczky: Unser größter Wunsch ist eine Art von Verbandsklagerecht, das unseren Bedürfnissen entspricht und sich mit dem Urhebervertragsrecht verträgt. Nach aktueller Rechtslage können die Gerichte nur individuelle Verträge prüfen. Diese Frage ist so knifflig, dass sie für Urheberrechtler eine interessante Herausforderung darstellt, hoffentlich keine unlösbare.

Maria Hummitzsch: Erreichen wollen wir letztlich natürlich – und dieses Ziel war die oberste Priorität aller bisherigen VdÜ-Vorstände – eine weitere Stärkung der Urheber*innen, eine deutliche und anhaltende Verbesserung der Vergütungssituation und somit der finanziellen Absicherung im Alter. Und zu einer solchen Stärkung würde neben der von Patricia bereits erwähnten Vertretungsvollmacht von Urheberverbänden bei systematischer Verletzung des Grundsatzes der angemessenen Vergütung bspw. auch die Einigungsmöglichkeit und -verpflichtung durch eine verbindliche Ausgestaltung der Schlichtung beitragen. Denn nicht zuletzt die diesjährige Honorarumfrage hat wieder gezeigt, dass die Honorare nicht nur stagnieren, sondern inflationsbereinigt sogar sinken.

Das vollständige Interview auf tralalit.de (wie auch das Interview des Vorjahres)