Der VdÜ fragt bei seinen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen anonymisiert Vertragsbedingungen ab.

„Die große Vielfalt der Weltliteratur erschließt sich der deutschen Leserschaft durch Übersetzungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft und der Buchbranche. Leider wird die Arbeit der Übersetzerinnen und Übersetzer nicht angemessen entlohnt“, erklärt die erste Vorsitzende des VdÜ, Marieke Heimburger:

„Wie die neuste VdÜ-Honorarumfrage zeigt, sind die Normseitenhonorare in den letzten beiden Jahren im Schnitt um gerade einmal 1 Cent auf 18,73 Euro gestiegen. Angesicht der hohen Inflationsrate ist das besonders bitter. Seit 2001 hat das durchschnittliche Seitenhonorar fast 16 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.“

Leider habe es der Gesetzgeber versäumt, die schwache Verhandlungsposition der Übersetzerinnen und Übersetzer gegenüber den Verlagen zu stärken. Ein  Verbandsklagerecht, branchenweite Vergütungsregeln und eine staatliche Übersetzungsförderung, die auch den Übersetzenden zugutekommt, könnten die prekäre Lage der Zunft verbessern und stehen daher weiterhin auf der Agenda des Übersetzerverbands VdÜ.

Zur Pressemitteilung und vollständigen Honorarumfrage Buch 2019/20

(20.10.2021)