VdÜ: E-Lending: Runder Tisch verständigt sich auf Empfehlungen zur Verbesserung der Vergütung
Vertreten von unserem ehemaligen 2. Vorsitzenden Ingo Herzke hat der VdÜ am Runden Tisch bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Thema E-Lending teilgenommen. In dieser Runde hat er gemeinsam mit Nina George vom Netzwerk Autorenrechte und Lena Falkenhagen vom Verband deutscher Schriftsteller:innen die Interessen von Autor:innen und Übersetzer:innen vertreten.
Nach zweijährigen Beratungen wurden in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten – Vertreter:innen von Verlagen, Buchhandel, Bibliotheken und Bibliothekar:innen – Empfehlungen zum weiteren Umgang mit dem Thema E-Lending ausgesprochen. Die Empfehlungen sehen eine Verbesserung der Vergütung von Urheber:innen und die Entwicklung möglichst freiwilliger, nachhaltiger und transparenter Lizenzmodelle vor und werden vom VdÜ begrüßt. „Schon die aktuellen Erlöse aus der Bibliothekstantieme für die physische Ausleihe sind für alle Urheber:innen unzureichend und die Leihstatistik intransparent. Wir freuen uns, dass auf Grundlage der klaren Studienergebnisse alle Beteiligten der Ansicht sind, dass sich zumindest bei der E-Leihe die Bedingungen für uns verbessern müssen“, so Ingo Herzke.
Die Studie, die den Empfehlungen zugrunde liegt, trägt den Titel „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt“. Daraus ist ersichtlich, wie deutlich die Ausleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken den Buchmarkt beeinflusst und wie wichtig das Windowing – eine sechs- bis neunmonatige Schutzfrist bevor ein E-Book für die Leihe lizenziert wird – aus wirtschaftlicher Perspektive ist. Auch das veränderte Kaufverhalten der Onleihe-Nutzenden geht aus der Studie hervor; diese zeigt zudem, dass solche Nutzer:innen über ein überdurchschnittliches Einkommen und einen hohen Bildungsgrad verfügen.
Die gemeinsame Presseerklärung von NAR, VS und VdÜ kann hier nachgelesen werden.
(17.11.2024)