Netzwerk Autorenrechte (NAR): Kreative vs. Künstliche Intelligenz
Autor:innen und Übersetzer:innen bilden den Kern der Buchbranche. Sie generieren in Deutschland Milliarden Euro, erhalten aber nur einen kleinen Anteil der Einnahmen. Ihre Arbeit wird zunehmend durch Künstliche Intelligenz (KI) und Text und Data Mining (TDM) beeinflusst. Große Unternehmen wie Google, Microsoft und Amazon entwickeln Textgeneratoren, maschinelle Übersetzungen und Hörbucherstellung mit Hilfe von KI.
Diese KI-Systeme nutzen urheberrechtlich geschützte Werke und gemeinfreie Texte als Trainingsdaten, oft ohne Zustimmung der Urheber:innen. Das Netzwerk Autorenrechte (NAR), in dem der VdÜ und der VS organisiert sind, fordert dringend eine umfassende Regulierung von KI-Systemen und Datennutzungen in Bezug auf ethische, urheberrechtliche, wirtschaftliche, menschenrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte.
Die Forderungen:
1. Vergütungspflicht für das Text und Data Mining.
2. Einführung eines freiwilligen Opt-in-Managements für UrheberInnen.
3. Implementierung von Lizenzpflichten für KI-Entwickler.
4. Nachweis- und Transparenzpflicht über verwendete Werke bei NutzerInnen und Unternehmen.
5. Zustimmung und angemessene Beteiligung von Sprecher:innen bei Verwendung von Klon-Stimmen.
6. Kennzeichnungspflicht für KI-erstellte Presse-, Buch- und Textwerke sowie Audiowerke.
7. Überarbeitung des europäischen AI Act zur Kennzeichnung von KI-Kulturwerken.
8. Stakeholder-Dialog mit der Kultur- und Kreativwirtschaft vor Verabschiedung des AI-Acts.
9. Selbstbestimmter Einsatz maschineller Übersetzungen durch Übersetzer:innen und angemessene Vergütung für Post-Editing.
10. Urheberrecht für ÜbersetzerInnen unabhängig von maschineller Beteiligung.
Das NAR betont die Notwendigkeit einer umfassenden Regulierung von KI-Systemen, um die Rechte und Interessen von AutorInnen, ÜbersetzerInnen und der Kreativwirtschaft insgesamt zu schützen.
Die Stellungnahme kann online auf der Webseite des Netzwerk Autorenrechte nachgelesen werden.
(21.4.2023)