11. November 2019. „In der Plattformwirtschaft kommt es zu einem Paradigmenwechsel: zukünftig sollen […] die großen Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen; Filtersysteme, die bisher und seit langem im Einsatz sind, werden dann weitgehend überflüssig und lediglich zur Werkidentifizierung benötigt, um die Vergütungen fair zu verteilen,“ so betonte Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in der auch der VdÜ Mitglied ist, in seiner Rede. Pfennig fuhr fort:

„Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass dies noch nicht reicht: gerade bei neuen Nutzungen von Werken auf Plattformen und durch neuartige Dienste muss eine faire Aufteilung der erzielten Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits – notfalls auch durch Gesetzesänderungen – gewährleistet werden, um die oben zitierten Ziele der Richtlinie zu erreichen.“ 

Bereits Anfang September hatte der VdÜ eine Stellungnahme zur Umsetzung der aktuellen europäischen Richtlinien und Verordnungen zum Urheberrecht an das zuständige Bundesministerium versandt.

Weitere Informationen: Die gesamte Rede Pfennigs sowie Pressemitteilung und Programm zur Konferenz bei der Initiative Urheberrecht, siehe auch den Artikel „Diskurse zu Kollektivlizenzen und Urhebervertragsrecht“ bei iRights.