Coronahilfen: Die Stipendienprogramme der Länder
Aktuelle Übersicht zu den Programmen, die auch literarischen ÜbersetzerInnen offenstehen
Aktuelle Informationen, laufend ergänzt (insbes. zu den Überbrückungs- und Neustarthilfen), finden sich beim „Corona Infopool“ des ver.di-Referats Selbstständige, der auch in unserem Beitrag „Solidarität in Zeiten von COVID-19“ verlinkt ist.
Aktuell erfolge auch „kein KSK-Rauswurf wegen Honorareinbruch“, wie es in einem Beitrag bei Menschen machen Medien heißt.
Wir haben nun hier – ohne Gewähr – eine Übersicht zu den Stipendienprogrammen der einzelnen Bundesländer zusammengestellt, für die auch literarische Übersetzerinnen und Übersetzer antragsberechtigt sind. (Zunächst angegeben sind weiterführende Links, in Klammern ist die Quelle genannt.) Darüber hinaus finden sich in der VdÜ-Datenbank „Preise & Stipendien“ aktuell und umfassend Ausschreibungen von corona-unabhängigen Fördermöglichkeiten.
Baden-Württemberg: Pro Stipendiatin oder Stipendiat wird eine einmalige, nichtrückzahlbare und projektgebundene Zuwendung in Höhe von 3500 EUR gewährt. Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 möglich. (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, 31.3.2021)
Bayern: Bis zu 5000 Kunstschaffende in der Anfangsphase ihres Schaffens können Stipendien zu je 5000 Euro erhalten. Bewerbungszeitraum: 23. März bis 31. Mai 2021 (Ministerium für Wissenschaft und Kunst, 22.3.2021)
Brandenburg: Im Rahmen des Programms Mikrostipendien III stehen 1000 Stipendien à 4000 Euro bereit. Die Bewerbungsunterlagen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Mai 2021 an das Kulturministerium geschickt werden. (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, 17.3.2021)
Hessen: Die projektgebundenen 3600 Brückenstipendien sind mit je 2500 Euro dotiert. Vom 23. März 2021 bis 23. Juni 2021 ist das Antragsportal geöffnet. (Ministerium für Wissenschaft und Kunst, 23.3.2021)
Nordrhein-Westfalen: Weitere 15.000 Stipendien über je 6000 Euro sollen künstlerische Arbeit unter Pandemie-Bedingungen ermöglichen. Anträge können ab dem 12. April 2021 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden. (Ministerium für Kultur und Wissenschaft, 11.3.2021)
Ergänzungen und Korrekturen bitte an die
(16.4.2021)