2021 und 2022 hat der der Dachverband der europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL eine Umfrage zur rechtlichen Situation der Literaturübersetzer:innen bei seinen Mitgliedsorganisationen in 27 Ländern durchgeführt, die mehr als 10.000 Mitglieder vertreten. Gefragt wurde nach den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Umfang und der Dauer der Abtretung von Nutzungsrechten, der Einhaltung des Urheberpersönlichkeitsrechts von Übersetzer:innen, der Vergütung und der Transparenz der Abrechnungen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die befragten Literaturübersetzer:innen in Übereinstimmung mit der Berner Konvention als Urheber:innen anerkannt werden und dass sie die mit ihren Werken verbundenen Urheberpersönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen (Nennung, keine Entstellung des Werks).

In den meisten europäischen Staaten gibt es jedoch nur wenige gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung von Übersetzungsverträgen. Wo es auch keine Kollektivverhandlungen über Normverträge, Vergütungsregeln und Auskunftspflichten gibt, ist die aktuelle Situation der Literaturübersetzer:innen vor allem hinsichtlich der Bezahlung und der Transparenz noch weit von den Vorgaben der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) entfernt.

Die Umsetzung der DSM-Richtlinie, die das Verbandsklagerecht und Kollektivverhandlungen stärken will, bietet eine einzigartige Gelegenheit, die gestörte Vertragsparität zwischen den Verhandlungspartnern zu beheben und Buy-out-Verträgen, die eine zeitlich und räumlich unbegrenzte Rechteabtretung im Gegenzug für eine Pauschalzahlung vorsehen, ein Ende zu machen.

Die Umfrageergebnisse und eine Zusammenfassung derer lassen sich auf der Webseite des CEATL finden. 

(04.07.2022)