Im Rahmen der VdÜ-Mitgliederversammlung am 2. März 2024 war das berufspolitische Thema ‚KI und Literaturübersetzung‘ auch diskutiert. Klar wurde dabei auch, dass wir als Berufsverband mehr Informationen zu vertraglichen Regelungen in diesem Bereich, also zu KI-Klauseln in Übersetzungsverträgen, brauchen.

Unser Vorstand möchte daher aufrufen, bei möglichen KI-Verbotsregelungen in Verträgen bei Auftraggebern nach dem Grund für die Hinzufügung einer solchen Regelung zu fragen und die Honorarkommission darüber zu informieren. Auch die Entwicklung anderer KI-Klauseln (etwa eine Pflicht zur Verwendung bestimmter Tools) interessiert uns. Gern könnt ihr KI-Klauseln aus euren Verträgen auch unkommentiert an die Hoko melden. Wir sammeln Informationen, um ggf. eine aus unserer Sicht wünschenswerte Klausel zu formulieren. Der Aufruf richtet sich sowohl an VdÜ-Mitglieder als auch an Nichtmitglieder.

Kontakt zur Hoko: 

(17.4.2024)