Voraussetzung für die Aufnahme in den VdÜ ist eine veröffentlichte oder vertraglich vereinbarte Literaturübersetzung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf – Buch, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch etc. Ob Sie das literarische Übersetzen im Hauptberuf oder im Nebenberuf ausüben, spielt keine Rolle.

Wenn Sie diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, aber schon die ersten Schritte auf dem Weg zum Literaturübersetzen gemacht haben, können Sie Kandidat*in des VdÜ werden. Hier finden Sie nähere Informationen zum Kandidatenstatus.

Der VdÜ ist als „Bundessparte Übersetzer/innen“ Teil des Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), seine Mitglieder gehören damit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di an. Die VdÜ-Mitglieder sind gleichzeitig Mitglieder im Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V.

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus:

  1. dem Gewerkschaftsbeitrag, der 1 % des Monatsdurchschnitts der steuerpflichtigen Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di (d.h. des im Steuerbescheid ausgewiesenen „Gewinns“) beträgt (Handreichung zur Berechnung)
  2. dem einkommensunabhängigen VdÜ-Beitrag von derzeit 70 Euro pro Jahr.

Wenn Sie bereits Mitglied in ver.di sind, können Sie als Anschlussmitglied dem VdÜ beitreten. In diesem Fall zahlen Sie zusätzlich nur den VdÜ-Beitrag.

Für Ihre Aufnahme in den VdÜ können Sie sich hier ein Antragsformular herunterladen.

Wir schicken Ihnen den Aufnahmeantrag zusammen mit weiteren Informationen auch gerne zu, E-Mail genügt: .