Kandidat*in kann werden, wer in den Beruf des Literaturübersetzers einsteigen will und

  • Student*in oder Absolvent*in eines Studiengangs Literaturübersetzen ist;
  • bereits in einem verwandten Beruf tätig ist, z.B. als Fachübersetzer*in oder Dolmetscher*in.

Kandidierende haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollmitglieder mit Ausnahme des Wahlrechts und des Eintrags ins Übersetzerverzeichnis, der allein Vollmitgliedern vorbehalten bleibt; sie genießen auch keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Kandidierende Mitglieder entrichten den jährlichen VdÜ-Beitrag in Höhe von zurzeit € 70,00 und erhalten dafür kostenlos den VdÜ-Rundbrief mit allen aktuellen Informationen sowie die VdÜ-Zeitschrift „Übersetzen“. Sie können sich im „Übersetzerforum“, der geschlossenen Mailingliste des VdÜ, anmelden und werden zu den Jahrestagungen und Fachseminaren des Verbands eingeladen, wo sie in den Genuss der für Mitglieder ermäßigten Teilnehmergebühr kommen.

Der Kandidatenstatus ist auf drei Jahre begrenzt. Eine Übernahme als Vollmitglied erfolgt, sobald die Voraussetzungen für eine Aufnahme (eine veröffentlichte oder vertraglich vereinbarte Literaturübersetzung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf – Buch, Zeitschriftenbeitrag, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch etc.) gegeben sind.

Den Antrag auf Aufnahme als Kandidat*in in den VdÜ kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular Kandidatenstatus.

Wir schicken Ihnen den Aufnahmeantrag zusammen mit weiteren Informationen auch gerne zu, E-Mail genügt: .