Pressemitteilung
VdÜ / Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher
Schriftsteller (VS) in der IG Medien
26. Juli 1999
Betrifft: Neuregelung der Erfolgsbeteiligungen bei Übersetzungen
im Piper Verlag
Am 7. Juli 1999 hat der Piper Verlag erklärt, daß
er seine Übersetzer ab 30.000 verkauften Exemplaren "prozentual
am Verlagserlös" beteiligen werde.
Mit dieser überraschenden Erklärung will der Verlag
offensichtlich den Eindruck erwecken, er komme den langjährigen
Forderungen der Übersetzer entgegen. In Wirklichkeit
handelt es sich jedoch um Augenwischerei, denn:
Branchenüblich ist eine prozentuale Beteiligung am Nettoladenpreis
eines verkauften Buches. "Verlagserlös" dagegen ist eine
für den einzelnen Übersetzer nicht berechenbare
Größe und ins Ermessen des Verlags gestellt. In
der Praxis beläuft sich der "Erlös" eines Buches
allenfalls auf einen Bruchteil des Ladenpreises. Je nach Verlagskalkulation
bedeutet dies eine weitere Verschlechterung gegenüber
der bisher praktizierten Regelung.
Der Übersetzerverband empfiehlt eine Mindestbeteiligung
von 1% des Nettoladenpreises ab 10.000 verkauften Exemplaren
sowie eine Beteiligung an der Verwertung der Nebenrechte von
mindestens 10% vom Verlagsanteil.
Nach dem Gesetz (UrhG) sind Übersetzer Urheber ihrer
Übersetzungen. Sie sind angemessen an den Erträgnissen
aus der Verwertung ihrer Werke zu beteiligen.
Solange der Piper Verlag den Übersetzern keine reale
Beteiligung einzuräumen bereit ist, wird der Konflikt
zwischen Übersetzern und Piper Verlag weiterbestehen.
Stuttgart, den 26. Juli 1999
Der Vorstand
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