Kunstpreis des Landes Schleswig-Holstein
Preis
Bildende Kunst, Kunsthandwerk, Architektur, Musik, Theater, Film und Literatur (auch Literaturübersetzung ins Deutsche).
Alle zwei Jahre (gerade Jahre) Vergabe eines Hauptpreises in Höhe von 20.000 Euro (Teilung möglich) und eines Förderungspreises in Höhe von 5.000 Euro.
Der Kunstpreis soll vornehmlich an Künstler verliehen werden, die im Lande Schleswig-Holstein geboren sind, im Lande wirken oder für das Land eine besondere Bedeutung haben. Er kann demselben Empfänger nur einmal verliehen werden.
Eigenbewerbung möglich, in der Regel aber auf Vorschlag von schleswig-holsteinischen Kulturdachverbänden, Kommunen und Kreisen.
Keine Frist angegeben
Ja
Zweijährlich (gerade Jahre)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung III 3,
Brigitte Hohmann
Brunswiker Str. 16-22
24105 Kiel
Tel.: (0431) 988 58 44
Fax: (0431) 988 58 57
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5. November 2014