Übersetzer·innenförderung der Stadt Wien
Arbeitsstipendium, Reisestipendium
Mit den Stipendien unterstützt die Stadt Wien die qualitätvolle Arbeit von Übersetzer·innen mit Lebensmittelpunkt oder Geburtsort Wien. Gefördert werden Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche bzw. in eine in Österreich anerkannte Minderheitensprache, die sich im Arbeitsprozess befinden. In Frage kommen dabei Literatur im engeren Sinn (Lyrik, Prosa, Drama, Essay, Kinder- und Jugendliteratur) sowie sprachlich und stilistisch anspruchsvolle Werke der Geisteswissenschaften.
https://www.translators.at/termine/ausschreibungen/uebersetzer%c2%b7innenpreis-der-stadt-wien/
Projektstipendien fördern Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche bzw. in eine in
Österreich anerkannte Minderheitensprache, die sich im Arbeitsprozess befinden. In Frage kommen
dabei Literatur im engeren Sinn (Lyrik, Prosa, Drama, Essay, Kinder- und Jugendliteratur) sowie
sprachlich und stilistisch anspruchsvolle Werke der Geisteswissenschaften.
https://www.translators.at/termine/ausschreibungen/uebersetzer%c2%b7innenpreis-der-stadt-wien/
Einzureichende Unterlagen (einzeln abgespeichert):
Projektbeschreibung (anonymisiert)
Übersetzungsprobe (vor Verlagslektorat) im Umfang von 10 Normseiten (anonymisiert)
Die entsprechende Passage des Originals
Übersetzungsvertrag
Ausgefülltes Formular
Ein kurzer Lebenslauf, der auch Ihren Wien-Bezug nachweist (Wien als Geburtsort und/oder
Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr)
Liste Ihrer publizierten Übersetzungen
Je Frist kann nur ein Titel pro Person eingereicht werden.
Nach Erscheinen ist ein Belegexemplar der geförderten Übersetzung an das Forum
Literaturübersetzen für die Bibliothek des Literaturhauses zu übermitteln.
Reisestipendien dienen dem Zweck der fachlichen Weiterbildung oder der Unterstützung einer Reise,
die für Recherchearbeiten im Zusammenhang mit einem Übersetzungsprojekt erforderlich ist.
Einzureichende Unterlagen (einzeln abgespeichert):
Begründung und Kostenplan (anonymisiert)
Ausgefülltes Formular
Ein kurzer Lebenslauf, der auch Ihren Wien-Bezug nachweist (Wien als Geburtsort und/oder
Hauptwohnsitz seit mind. 1 Jahr), Übersetzungsbibliografie
Die widmungsgemäße Verwendung des Reisestipendiums ist durch einen Arbeitsbericht und
Originalbelege in Höhe der Förderung nachzuweisen.
30. April 2025
Ja
halbjährlich
23. Februar 2025