Preise & Stipendien für Übersetzer

Übersetzungsstipendium der Deutsch-Finnischen Gesellschaft (DFG)

Kategorie(n)

Arbeitsstipendium

Beschreibung

Um die Verbreitung finnischer Literatur im deutschsprachigen Raum zu fördern, schreibt die DFG gemeinsam mit der Schweizer Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) ein Übersetzungsstipendium im Umfang von 2 000 Euro aus.

Die Ausschreibung richtet sich an alle Übersetzer*innen finnischsprachiger Literatur ins Deutsche mit einem konkreten aktuellen oder kommenden Übersetzungsprojekt. Gefördert werden kann eine Romanübersetzung (Belletristik, Kinder- oder Jugendbuch).

Bewerbungsvoraussetzungen

- Für das zu fördernde Übersetzungsprojekt muss zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Verlagsvertrag vorliegen.
- Mindestens eine eigene Übersetzung (Roman) sollte bereits erschienen sein.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- kurze Biobibliographie, aus der Übersetzungserfahrung und Veröffentlichungen hervorgehen
- Kopie des Verlagsvertrags für das eingereichte Übersetzungsprojekt
- Auszug aus der Übersetzung (5 Manuskriptseiten) – ohne Namensangabe des* der Bewerber*s*in
- Kopie des entsprechenden Ausschnitts aus dem Originalwerk – ohne Namensangabe
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 A4-Seite) – ohne Namensangabe

Mit der Annahme des Übersetzungsstipendiums verpflichtet sich der*die Prämierte, nach Absprache über die Informationskanäle der DFG (digital/in Druckform) während der Übersetzungstätigkeit von der Arbeit zu berichten – z.B. in Form eines Arbeitstagebuchs.

Bewerbungsmodalitäten

 

Bewerbungsfrist

15. Juli 2024

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

 

Kontakt

https://www.dfg-ev.de/news/6747/neu-ubersetzungsstipendium-der-dfg-fur-finnische-literatur

Bewerbungsunterlagen bitte als Ausdruck in dreifacher Ausfertigung postalisch an:
Dr. Thekla Musäus
Lehrstuhl für Fennistik
Institut für Fennistik und Skandinavistik
Universität Greifswald
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
17489 Greifswald

Die Probeübersetzung und die Textsynopse werden in anonymisierter Form von einer unabhängigen Jury begutachtet. Die Bewerber*innen werden spätestens Anfang Oktober 2024 über die Entscheidung der Jury unterrichtet. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.

Fragen zum Stipendium beantwortet Tanja Küddelsmann, DFG-Bundeskulturreferentin für Literatur und Lesungen, gern unter literatur@dfg-ev.de

Stand

18. Mai 2024

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ausschreibungen@literaturuebersetzer.de