Preise & Stipendien für Übersetzer

Förderprogramm der EU für Literaturübersetzungen

Kategorie(n)

Sonstige Förderung

Beschreibung

Es ist zwar ein Förderprogramm nur für Verlage, doch ggf. als Argumentationshilfe nützlich.
Verlage aus EU-Ländern und etlichen weiteren in Kulturfragen mit der EU kooperierenden Ländern (z.B. Ukraine, Armenien, Georgien, Tunesien, die Westbalkan-Staaten, Island, Norwegen, nicht jedoch Russland, Großbritannien und die Schweiz), die Übersetzungen europäischer Literatur publizieren wollen, können Anträge stellen. Die einzelnen Förderungen können bis zu 300.000 Euro betragen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften.
Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.

Bewerbungsmodalitäten
Bewerbungsfrist

16. April 2025

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

jährlich

Kontakt

Sophia Hodge Beratung (Mo. – Fr. bis 15 Uhr)
Telefon: +49 228 20167-15
hodge@ced-kultur.eu

Stand

6. März 2024

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ausschreibungen@literaturuebersetzer.de