Förderprogramm der EU für Literaturübersetzungen
Sonstige Förderung
Es ist zwar ein Förderprogramm nur für Verlage, doch ggf. als Argumentationshilfe nützlich.
Verlage aus EU-Ländern und etlichen weiteren in Kulturfragen mit der EU kooperierenden Ländern (z.B. Ukraine, Armenien, Georgien, Tunesien, die Westbalkan-Staaten, Island, Norwegen, nicht jedoch Russland, Großbritannien und die Schweiz), die Übersetzungen europäischer Literatur publizieren wollen, können Anträge stellen. Die einzelnen Förderungen können bis zu 300.000 Euro betragen.
Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften.
Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen.
Für Interessierte:
https://kultur.creative-europe-desk.de/foerderung/literaturuebersetzungen/
16. April 2025
Ja
jährlich
Sophia Hodge
Beratung (Mo. – Fr. bis 15 Uhr)
Telefon: +49 228 20167-15
hodge@ced-kultur.eu
6. März 2024