DÜF: Programm „extensiv initiativ” des Deutschen Übersetzerfonds (Neustart Kultur 2020- Mitte 2023) (Datensatz versteckt)
Arbeitsstipendium
Förderung für die Übersetzerin / den Übersetzer durch ein Stipendium und den Verlag durch die Bezuschussung der Übersetzungskosten.
Im Falle einer Förderung bezuschusst der DÜF das mit dem Verlag vereinbarte Honorar in Höhe des Grundhonorars (netto); zusätzlich kann die Jury einen Stipendienbetrag festlegen.
Für Übersetzer·innen mit Zielsprache Deutsch ebenso wie Übersetzer·innen mit Ausgangssprache Deutsch, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Gefördert werden können Übersetzungen aus allen literarischen Genres mit Anspruch an die sprachliche Gestaltung.
- Übersetzungen mit Verlagsvertrag (bzw. Entwurf), wenn die Übersetzung noch nicht abgeschlossen ist und das Vertragsdatum nach dem 15. Februar 2022 liegt.
- Übersetzungsverträge müssen fair und übersetzerfreundlich gestaltet sein und diesbezüglich bestimmte Kriterien erfüllen: bei deutschsprachigen Verlagen eine den Ansprüchen an die Übersetzung angemessene Grundvergütung sowie eine laufende, nicht degressive und nicht verrechenbare Beteiligung am Absatz ab dem 1. Exemplar einer jeden Verlagsausgabe (Hardcover, Taschenbuch, Broschur, E-Book etc.) sowie eine angemessene, nicht degressive und nicht verrechenbare Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten. Erwartet wird eine Beteiligung am Absatz von mindestens 1% einer jeden Verlagsausgabe, beim E-Book 2%. Wird ein Autorenvertrag mit entsprechend höheren Beteiligungsprozenten und einem zu verrechnenden Vorschuss vereinbart, ist eine Verrechnung gegen einen vom DÜF gewährten Zuschuss nicht zulässig.
Für die Bewerbung genügt die Einreichung eines Vertragsentwurfs bzw. eines Eventualvertrags oder Vertragszusatzes, der die genannten Konditionen für den Fall einer Förderung beinhaltet.
Auch Übersetzungsverträge mit internationalen Verlagen, die deutschsprachige Literatur in Übersetzung publizieren, sollten eine faire, übersetzerfreundliche Vertragsgestaltung vorsehen.
Einzureichende Unterlagen (über das Online-Bewerbungsformular):
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang der Bewerberin / des Bewerbers
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 2 Seiten)
- kurze Begründung, warum sich das Vorhaben für das Programm „extensiv initiativ“ eignet
- Kopie des Verlagsvertrags oder ein Vertragsentwurf des Verlags, der die anvisierten Vertragskonditionen nennt (Grundhonorar, Absatzbeteiligung, Nebenrechtsbeteiligungen, Sichtbarkeit der Übersetzerin / des Übersetzers). Ein Passus mit der Angabe, dass der Vertrag erst gültig wird oder bestimmte Erlösbeteiligungen erst gelten, sofern die Übersetzungskosten in einer bestimmten Höhe gefördert werden, ist zulässig.
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
15. November 2022 (ABGELAUFEN)
Ja
Deutscher Übersetzerfonds
c/o Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
https://www.uebersetzerfonds.de
https://bewerbung.uebersetzerfonds.de/
https://bewerbung.uebersetzerfonds.de/extensiv-initiativ
Ansprechpartnerinnen:
Nadja Prenzel
prenzel@uebersetzerfonds.de
Tel. 030-81699633
Johanna Steiner
steiner@uebersetzerfonds.de
Tel. 030-81699663
11. Januar 2023