Preise & Stipendien für Übersetzer

Aufenthaltsstipendium in der Stadt Québec

Kategorie(n)

Aufenthaltsstipendium

Beschreibung

Im Rahmen der seit 1989 bestehenden Partnerschaft zwischen Bayern und Québec vergibt der Freistaat Bayern ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium von Mitte September bis Mitte November für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comic/Graphic Novel-Künstlerinnen und Künstler sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.

Ermöglicht wird der Austausch von der Bayerischen Staatskanzlei u.a. In Bayern wird der Austausch vom Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg durchgeführt, in Québec von der Schriftstellervereinigung Conseil des Arts et des Lettres du Québec (CALQ).

Für Flugkosten sowie zur Deckung von Lebensunterhaltungskosten während des zweimonatigen Aufenthalts in Québec stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Stipendium i.H.v. EUR 3.000 zur Verfügung. CALQ ermöglicht den kostenfreien Aufenthalt in Québec und zahlt ein Tagegeld i.H.v. CAD 675 pro Monat.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren aus den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel und Comic/Graphic Novel sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit einem literarischen/übersetzerischen Vorhaben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen können. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Nach Drucklegung sind dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zwei Belegexemplare, dem Oberpfälzer Künstlerhaus ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf das Aufenthaltsstipendium hinzuweisen (Näheres s. Bewerbungsbogen). Es ist erwünscht, dass der bayerische Künstler oder die bayerische Künstlerin unentgeltlich einen frei zu gestaltenden Blogbeitrag für das Literaturportal Bayern verfasst, (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Bewerbungsmodalitäten

Ausgefüllter Bewerbungsbogen (s. Homepage) auf Deutsch und Englisch mit folgenden Anlagen: 1. Biografische Angaben (In Deutsch und Englisch oder in Deutsch und Französisch) 2. Exposé zum literarischen Vorhaben, max. 2 Seiten (in Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch) 3. Arbeitsproben aus dem literarischen/übersetzerischen Vorhaben (max 10 Seiten bzw. 10 Gedichte) und die entsprechende Passage aus dem Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltextes in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahres).
Die Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an das Oberpfälzer Künstlerhaus: opf.kuenstlerhaus@schwandorf.de

Bewerbungsfrist

1. März 2026

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

 

Kontakt

Oberpfälzisches Künstlerhaus
Fronberger Str. 31
92421 Schwandorf

Tel.: 09431 – 9716
E-Mail: opf.kuenstlerhaus@schwandorf.de

Kontaktperson im :
RDin Dr. Elisabeth Donoughue – Tel. 089 2186 2465
E-Mail: elisabeth.donoughue@stmbw.bayern.de

alle Infos unter:
https://www.literaturportal-bayern.de/preise-foerderungen?task=lpbaward.default&id=201
https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/literaturfoerderung.html
https://www.kebbelvilla.de

Stand

4. Mai 2025

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