Preise & Stipendien für Übersetzer

Aufenthaltsstipendium in der Stadt Québec

Kategorie(n)

Aufenthaltsstipendium

Beschreibung

Zwei Monate in der Stadt Québec

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen Bayern und Québec vergibt der Freistaat Bayern ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium von September bis Oktober für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comicschaffende sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.

Den bayerischen Stipendiaten/die bayerische Stipendiatin erwartet ein Aufenthalt von September bis Oktober in der Stadt Québec, bekannt als eine der 50 UNESCO-Städte der Literatur für ihre dynamische Kreativ- und Literaturszene, seit jeher Treffpunkt verschiedener Sprachkulturen und Magnet für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Stadt beherbergt 250 Autorinnen und Autoren, über 100 literarische Vereinigungen, Verlage und Buchhandlungen, jährlich findet eine Vielzahl von Literaturevents, Festivals und literarischen Spaziergängen statt. Québec begreift sich als originäre Literaturstadt, in der literarisch wirksame Medien in jeder Form weiterentwickelt werden. Im Zeitraum des Aufenthalts findet das Literaturfestival „Québec en toutes lettres” statt.

Das „Maison de la littérature” www.maisondelalitterature.qc.ca/, situiert in einem architektonisch atemberaubend umgestalteten vormaligen Kirchengebäude, eröffnet 2015, ist inspirierendes Zentrum und Knotenpunkt eines weitgreifenden literarischen Netzwerks – als Bibliothek, Veranstaltungs- und Ausstellungsort wie als Treffpunkt für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comicschaffende.

In Bayern wird der Austausch vom Internationalen Künstlerhaus „Villa Concordia” in Bamberg durchgeführt, in Québec von der Schriftstellervereinigung Conseils des Arts et des Lettres du Québec (CALQ).

Das Stipendium:
Für Flugkosten sowie zur Deckung von Lebensunterhaltungskosten während des zweimonatigen Aufenthalts in Québec stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Stipendium i.H.v. EUR 5.000 zur Verfügung. Gleichzeitig stellt CALQ der bayerischen Stipendiatin bzw. dem bayerischen Stipendiaten eine Atelierwohnung in Québec City für die gesamte Dauer des Aufenthalts unentgeltlich zur Verfügung. Die Unterkunft ist in der Altstadt von Québec, seit 1985 Welterbe der UNESCO, nahe des „Maison de la littérature” gelegen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren aus den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel und Comic/Graphic Novel sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit einem literarischen/übersetzerischen Vorhaben. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen können. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zum Ende des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

· Je ein ausgefüllter Bewerbungsbogen auf Deutsch und Englisch (Download-PDFs s. u.)

· Biografische Angaben (In Deutsch und Englisch oder in Deutsch und Französisch)

· Exposee zum literarischen Vorhaben, max. 2 Seiten (In Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch)

· Arbeitsproben aus dem literarischen/übersetzerischen Vorhaben (max 10 Seiten bzw. 10 Gedichte); bei literarischen Übersetzungen entsprechende Passage aus dem Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltextes in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahres)

· Bei Prosa-, Lyrik- und Comic/Graphic-Novel-Projekten nur, wenn bislang noch kein Werk veröffentlicht wurde: Verlagsvertrag oder verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks (Print-on-Demand-Verlage, Zuschuss- und Eigenverlage sind ausgenommen); bei einem dramatischen Werk Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden/aufzuführen.

Auswahl des Bewerbers/der Bewerberin:
Die Auswahl des/der aus Bayern eingeladenen Künstlers/Künstlerin wird von den Québecer Partnern (CALQ) getroffen. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Weitere Vereinbarungen:
Nach Drucklegung sind dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Internationalen Künstlerhaus Villa Concordia Bamberg jeweils ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf das Aufenthaltsstipendium hinzuweisen (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Es ist erwünscht, dass der bayerische Künstler/die bayerische Künstlerin unentgeltlich einen frei zu gestaltenden Blogbeitrag für das Literaturportal Bayern verfasst, (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Ermöglicht wird der Austausch von der Bayerischen Staatskanzlei, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, der Vertretung des Freistaats Bayern in Québec sowie weiteren Partnern des Freistaats Bayern in Québec, dem Ministerium für Internationale Beziehungen und die Frankophonie sowie dem Ministerium der Kultur und der Kommunikation von Québec und Vertretung der Regierung von Québec in München und Berlin.

Bewerbungsfrist

31. März 2026

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

 

Kontakt
Stand

25. Februar 2026

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