Wallis/Schweiz – Förderung von Übersetzungen von AutorInnen aus dem Wallis
Sonstige Förderung
Jedes Jahr wird die Vergabe von zwei Schaffensbeiträgen an im Wallis ansässige Schriftsteller oder solche, die einen regelmässigen, bedeutenden und nachhaltigen kulturellen Bezug zum Wallis haben, ausgeschrieben. Übersetzungen werden auch gefördert.
Das Verlagshaus muss für seine literarische Verlagspolitik anerkannt sein.
Die oder der Übersetzende muss eine professionelle Ausbildung vorweisen können und schon mindestens eine Übersetzung veröffentlicht haben. Werke, die auf Kosten eines Übersetzers/einer Übersetzerin oder eines Autors/einer Autorin veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Der Übersetzer/die Übersetzerin kann aus dem Wallis stammen oder auch nicht.
Das Übersetzungsprojekt muss Gegenstand eines Vertrags mit dem Verlagshaus sein. Im Vertrag ist die Entlohnung des Übersetzers/der Übersetzerin vorgesehen.
Das Gesuch muss vom Verlagshaus eingereicht werden.
Inhalt der Bewerbung:
– Detaillierte Beschreibung des Projekts;
– Lebenslauf des Übersetzers/der Übersetzerin und des Autors/der Autorin;
– Übersetzungsvertrag;
– Eine dreiseitige Übersetzungsprobe des Werks;
– detaillierte Kostenaufstellung und Finanzierungsplan des Projekts, gemäss Vorlage;
Bewerbungen sind möglich zum 31.01. – 31.03. – 31.05. – 31.07. – 30.09. – 30.11. eines jeden Jahres.
31. Juli 2025
Nein
Bewerbungen zum 31.01. – 31.03. – 31.05. – 31.07. – 30.09. – 30.11. eines jeden Jahres.
aber spätestens 12 Wochen vor Projektbeginn.
Kulturförderung
Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis
Rue de Lausanne 45
CH-1950 Sitten
René-Philippe Meyer
+41276071710
rene-philippe.meyer@admin.vs.ch
https://www.vs-myculture.ch/de/factsheet/ubersetzungsprojekt-6794a1232fe8eecdd217e089
19. Juni 2024