DÜF: Looren – Aufenthaltsstipendien des Deutschen Übersetzerfonds im Übersetzerhaus Looren
Aufenthaltsstipendium
Literaturübersetzung.
Vergabe von Aufenthaltsstipendien für zwei bis vier Wochen, dotiert mit 400 Euro pro Woche.
Änderungen für 2025:
- Bewerbungen für Januar 2026 bis Ende Juni 2026 sind ab 1. September 2025 möglich.
- Bewerbungen für das restliche Jahr 2026 sind ab 1. Februar 2026 möglich.
Es sind maximal zwei Aufenthalte pro Jahr möglich.
Nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars gesammelt in einem einzigen PDF per Upload einzureichen:
max. 10 MB; (weitere wichtige Vorgaben sind zu beachten, siehe DÜF-Onlineseiten)
- 10 Normseiten der Übersetzung (evtl. auch einer anderen, in Arbeit befindlichen Übersetzung; mit Paginierung)
- kurze Charakteristik des Arbeitsprojekts (max. 1 Seite)
- Angaben über die gewünschte Aufenthaltsdauer
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
- Verzeichnis bisheriger Veröffentlichungen (max. 1 Normseite)
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Bei der Bewerbung für ein Aufenthaltsstipendium (Looren oder Pro Helvetia) muss eine Kopie des Lizenzvertrags eingereicht werden, falls nicht rechtefrei.
1. September 2025
Ja
zweimal jährlich
Kontaktadresse: Deutscher Übersetzerfonds
c/o Literarisches Colloquium Berlin
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
Tel.: (030) 81 69 96 10
Fax: (030) 81 69 96 19
mail@uebersetzerfonds.de
http://www.uebersetzerfonds.de oder www.looren.net
28. Juli 2025