Preise & Stipendien für Übersetzer

Hessisches Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Nouvelle-Aquitaine

Kategorie(n)

Aufenthaltsstipendium

Beschreibung

Ziel dieses Stipendiums, das der Hessische Literaturrat gemeinsam mit der Agence culturelle de la Région Nouvelle-Aquitaine (ALCA) auslobt, ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftsteller*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Gewährt wird ein Stipendium in Höhe von 2000 Euro/Monat für einen zweimonatigen Aufenthalt (im Herbst). Ein Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro kann beantragt werden.

Der Aufenthaltsort für die erste Stipendienhälfte 2024 (2. September bis 30. September) ist die Villa Valmont in Lormont bei Bordeaux. Vom 1. Oktober bis zum 28. Oktober 2024 erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-sur-Vézère (Dordogne).

Erwartungen an Stipendiat*innen:
- Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls keine französischen Sprachkenntnisse vorhanden sind)
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.Ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort, in Bordeaux auch in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
- Verfassen eines Berichts, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des Autors*der Autorin. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
- Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)

Bewerbungsvoraussetzungen

- Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)

- Hessenbezug: Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein und längere Zeit gelebt zu haben,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).

Bewerbungsmodalitäten

- Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
- kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in der Nouvelle-Aquitaine hervorgeht
a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
- Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
- Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs [Kosten müssen selbst getragen werden] etc.)
- Nachweise für den Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen des Einwohnermeldeamts oder Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer.
- Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.

Bewerbungsfrist

15. März 2025

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

Jährlich

Kontakt

Bewerbungsunterlagen an info@hessischer-literaturrat.de

Rückfragen telefonisch unter 0611/ 166 60 41
oder per E-Mail an info@hessischer-literaturrat.de

Ansprechpartnerin: Madelyn Rittner

www.hessischer-literaturrat.de

Stand

15. Februar 2024

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