Preise & Stipendien für Übersetzer

Aufenthaltsstipendium Pro Helvetia für das Übersetzerhaus Looren

Kategorie(n)

Aufenthaltsstipendium

Beschreibung

Bewerben kann sich jede/r, doch ÜbersetzerInnen, die aus den Schweizer Sprachen übersetzen bzw. das Schweizer Bürgerrecht besitzen oder mindestens 2 Jahre in der Schweiz leben, haben eine größere Chance, den Zuschlag zu erhalten.

Die Höhe der Förderung berechnet sich nach der Dauer des Aufenthalts:

Übersetzungsprojekte mit Verlagsvertrag: Ab Januar 2023 erhalten Gäste aller Länder ausserhalb Europas sowie Belarus, Russland, Türkei und Ukraine 80 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 2’400 CHF. Gäste aller anderen europäischen Länder erhalten wie bisher 50 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 1’500 CHF.

Erstellung eines Dossiers für die Verlagssuche: 50 CHF pro Tag (exkl. Abreisetag), bis maximal 15 Tage (700 CHF) bzw. für Länder ausserhalb Europas sowie Belarus, Russland, Türkei und Ukraine 80 CHF pro Tag bis max. 1120 CHF.

Bewerbungsvoraussetzungen

Gefördert werde:
- Übersetzungsprojekte von professionellen literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die mindestens ein bereits publiziertes Buch vorweisen können. Davon ausgenommen sind Übersetzerinnen und Übersetzer aus den Schweizer Nachbarländern.
- Übersetzungsprojekte von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die sich mit einer ersten Literaturübersetzung bewerben (wir fördern drei solcher Projekte pro Jahr).
- die Erstellung eines Dossiers für die Verlagssuche (Recherche, Probeübersetzung, Exposé) professioneller literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer aller Nationalitäten und Sprachkombinationen, die mindestens ein bereits publiziertes Buch vorweisen können (wir fördern drei solcher Projekte pro Jahr).

Bewerbungsmodalitäten

Einzureichen sind Nachweis über bisher veröffentlichte Übersetzung(en) und der Relevanz des aktuellen Projekts, Lizenzvertrag, Motivationsschreiben hinsichtlich eines Aufenthalts in Looren, Angaben zu anderweitigen Bemühungen um finanzielle Unterstützung.
Ihr Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthalt zusammen mit dem ausgefüllten Online-Bewerbungsformular und allen verlangten Dokumenten eintreffen. (Bei Personen, die ein Visum benötigen, sind es drei Monate.) Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen geprüft, dies kann einige Wochen dauern.

Bewerbungsfrist

Bewerbung laufend möglich

Eigenbewerbung möglich?

Ja

Ausschreibungsturnus

 

Kontakt

Übersetzerhaus Looren
Gabriele Stöckli
CH-8342 Wernetshausen

Tel. 0041 43 843 12 43
Fax 0041 43 843 12 44

info@looren.net
https://www.looren.net/de/stipendien/unterstuetzungsfonds

Stand

31. Juli 2024

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