Aufenthaltsstipendien für Akademie Schloss Solitude
Aufenthaltsstipendium
Literatur und Literaturübersetzung ins Deutsche, außerdem bildende Kunst, Video und Film, Architektur, Design, Musik und darstellende Kunst.
Vergabe von Wohn- und Arbeitsstipendien für die Dauer von sechs, neun oder zwölf Monaten, Verlängerung (sechs Monate) in Ausnahmefällen möglich; zur Verfügung gestellt werden je ein Wohn- und Arbeitsstudio, 1.200 Euro monatlich, Fahrtkosten einmal hin und zurück, Zuschuss für doppelte Haushaltsführung bei Nachweis der Mietfortzahlung.
Höchstalter (von Ausnahmefällen abgesehen) 40 Jahre und Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegend, eine Bewerbung von Doktoranden ist möglich; keine Doppelbewerbung bei der Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH und der Akademie; Anwesenheitspflicht (mindestens zwei Drittel der Stipendienzeit).
Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch und/oder Französisch werden vorausgesetzt.
Zweijährliche Bewerbungsrunde.
Bewerbungsunterlagen anfordern über http://bewerbung.akademie-solitude.de
30. April 2026
Ja
Zweijährlich
Akademie Schloß Solitude
Schloss Solitude
Solitude 3
70197 Stuttgart
Tel.: (0711) 996 19-0
mail@akademie-solitude.de
www.akademie-solitude.de
https://www.akademie-solitude.de/de/stipendium/stipendien/solitude-stipendium/
5. Februar 2024