Gerlinde Schermer-Rauwolf

21.04.2007

Mediation legt Denkpause ein


Am Freitag, den 20. April 2007, trafen sich Verlagsvertreter, diesmal von sieben deutschen Verlagen, mit der Verhandlungskommission des VdÜ/Bundessparte Übersetzer in ver.di unter dem Dach des Börsenvereins in Frankfurt zur dritten gemeinsamen Mediationsrunde.

Was der buchreport reißerisch als "Showdown in Frankfurt" angekündigt hatte, ging weitaus weniger dramatisch zu Ende: Nach einigen Stunden gemeinsamer und getrennter Beratungen reichte das Einvernehmen leider bloß dazu, die Mediation erst einmal ruhen zu lassen.

Dr. Elmar Hucko, der unermüdliche Mediator, hatte aus den Ergebnissen der bisherigen Runden und zahlreichen Einzelgesprächen mit den Parteien einen Einigungsvorschlag erarbeitet. Es war klar, dass dieser Vorschlag noch beiden Seiten Zugeständnisse und Verzicht abverlangte – Ziel dieses Treffens war es ja, den Graben überbrückbar zu machen.

Die Übersetzerseite konnte dem Diskussionsentwurf des Mediators einiges abgewinnen, insbesondere der progressiv gestaffelten Beteiligung, die sich von 0,5 % des Nettoladenpreises ab 5.000 verkauften Exemplaren bis zu 2 % ab 200.000 verkauften Exemplaren steigern sollte, wobei gewisse Anteile einem Fonds zugedacht waren, aus dem die Übersetzer schwieriger und schwer verkäuflicher Werke gefördert werden sollten.

Enttäuscht waren die Übersetzer vor allem darüber, dass die Verlage bei der wichtigen Frage des Normseitenhonorars offenbar keine ernsthafte Regelung anstreben wollten. Gerade in diesem Punkt sind die Übersetzer den Verlagen schon sehr weit entgegengekommen – diese wollten aber nur über ein Mindesthonorar von so geringer Höhe reden, wie es in der Vertragswirklichkeit von Belletristikverlagen nicht vorkommt.

Trotz aller noch nicht gelöster Probleme, unerfüllter Wünsche und weiterhin kritischer Punkte schien die gefühlte Unüberbrückbarkeit auf Seiten der Übersetzer am Ende nicht so groß wie auf Seiten der Verlage. Auch in dieser Runde machte sich wieder einmal der unglückliche Umstand bemerkbar, dass sich der Börsenverein als Branchenverband der Verleger nicht zur Verhandlungsermächtigung durchringen kann. Das erschwert den Abstimmungs- und Koordinierungsprozess der verhandlungsbereiten Verlage erheblich.

So war es am Ende das Sinnvollste, der Mediation eine Ruhe- und Denkpause zu gönnen. Allerdings laufen unterdessen die Anpassungsprozesse für Übersetzungsverträge auf den BGH zu. Je weiter diese Verfahren fortschreiten, desto schwieriger kann es für Übersetzer und Verlage werden, aus eigener Kraft und Branchenkenntnis eine vernünftige Lösung zu finden. Deshalb werden sich die Übersetzer auch überlegen müssen, die weitere im § 36 UrhG vorgesehene Möglichkeit zu aktivieren: Ein Schlichtungsverfahren mit einzelnen Verlagen. Es sei denn, die Mediation geht in eine neue Runde.

Gerlinde Schermer-Rauwolf
Vorsitzende VdÜ/Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di